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Stichtag für den Wechsel von KFZ-Versicherungen

Wie jedes Jahr wieder ist der November ein wichtiger Monat für die Inhaber von Kraftfahrzeugen. Der Stichtag zum Wechsel von Verträgen oder Anbietern ist der 30. November, für Verträge welche ab dem 01. Januar gelten. In Zeiten von starker Inflation sollte man seine Versicherungen überprüfen und optimieren. Hier sollte geprüft werden, welche Leistungen in der KFZ-Versicherung enthalten sind, ob eine ausreichende Deckungssumme vereinbart ist oder zum Beispiel eine Werkstattbindung vorliegt. Gründe für einen Wechsel können außerdem sein, wenn sich die Anzahl der Fahrer ändert oder sogar ein neues Auto gekauft wurde. Diese Details können Sie mit einem Online-Tarifrechner abfragen und dann vergleichen. Es ist sehr zu empfehlen, die Versicherung erst zu kündigen, wenn der neue Versicherungsschutz vollständig abgeschlossen ist. Hier können die Versicherer nämlich auch Versicherungsanfragen ablehnen. Die Kündigung sollte per Einschreiben (mit Rückschein) versendet werden, damit man den Nachweis über die Einhaltung der Frist bei Bedarf vorweisen kann. Hier bieten einige Versicherungen auch einen kostenlosen Kündigungsservice für die Vorversicherung an, diesen kann man dann in Anspruch nehmen und hat selber keine Arbeit mit der Kündigung. Wenn man die beschriebenen Leistungsparameter abgleicht und die Modalitäten der Kündigung beachtet, steht einem Wechsel nichts mehr im Wege.