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Neue Regelungen: Versicherungspflicht für Skifahrer

Alle Jahre wieder freuen sich die Skifahrer auf den Winterurlaub. Dabei ist ab dem 01. Januar 2022 eine neue Regelung in Italien in Kraft getreten, die jeder Skifahrer kennen sollte. Wer zum Beispiel die Pisten in Südtirol oder anderen Regionen Italiens nutzen möchte, benötigt verpflichtend eine private Haftpflichtversicherung. Wer diese nicht hat, wird mit Bußgeldzahlungen geahndet. Der Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung kann bei dem jeweiligen Versicherer selbst angefordert werden. Wenn Skifahrer keine Haftpflichtversicherung haben, besteht die Möglichkeit mit dem Skipass zusammen, direkt vor Ort, eine Tages-Police abzuschließen.

Skifahrer ohne Versicherungsschutz droht der Entzug des Skipasses, sowie empfindliche Bußgelder in Höhe von 100 bis 150 Euro. Die private Haftpflichtversicherung lohnt sich auch außerhalb der Piste. Dabei greift der
Versicherungsschutz grundsätzlich bei Schäden und Verletzungen gegenüber Dritten.

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