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Rürup-Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein sogenanntes Umlageverfahren, bei dem keine Rücklagen gebildet, sondern die Rentenleistungen durch aktuelle Beitragseinahmen finanziert werden. Durch die wachsende Überalterung der Gesellschaft, musste das gesetzliche Renten-Niveau schon mehrfach reduziert werden. Experten gehen sogar davon aus, dass bis 2040 ein Rentner nur noch durch einen Berufstätigen finanziert wird. Dementsprechend nimmt die private Altersvorsorge eine immer wichtiger werdende Rolle ein. Mit der Rürup-Rente wurde ein staatlich gefördertes Modell und ein Gegenstück zur Riester-Rente geschaffen. Sie eignet sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler und ist durch steuerlich absetzbare Beiträge besonders attraktiv. Darüber hinaus lässt sich die Einzahlung flexibel gestalten, was für Unternehmer von großem Vorteil sein kann, wenn die jährlichen Geschäftserfolge schwanken.

FAQ

Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?

Da Selbstständige und Freiberufler die Riester-Rente als private Altersvorsorge nicht nutzen können, wurde die Rürup-Rente ins Leben gerufen. Dank flexibler Beiträge, die beispielsweise in einem weniger erfolgreichen Geschäftsjahr gesenkt werden können, ist die Rürup-Rente besonders für Unternehmer geeignet. Aber auch Angestellte mit hoher Steuerlast können hier profitieren.

Wie wird die Rürup-Rente besteuert?

Ein finanzieller Vorteil der Rürup-Rente ist die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Um jedoch eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, erfolgt die steuerliche Begünstigung bis 2025 schrittweise. Wenn sie 100 Prozent erreicht hat, können Alleinerziehende 20.000 Euro und Ehepaare 40.000 Euro in der Ansparphase von der Einkommenssteuer absetzten. Ebenso stufenweise erfolgt die Besteuerung in der Auszahlungsphase.

Lexikon

Alterseinkünfte

Die Rürup-Rente gilt als Basisrente – eine private Rentenversicherung, durch die staatlich geförderte Alterseinkünfte erzielt werden können. Besagte Förderung besteht durch Steuervergünstigungen sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase. Beispielsweise müssen bei letzterem die lebenslangen, monatlichen Renten bis 2040 nur anteilig versteuert werden.

Zusatzrente

Mit der zunehmenden Überalterung unserer Gesellschaft reicht die gesetzliche Rentenversicherung in den meisten Fällen nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Die Rürup-Rente kann daher als Zusatzrente für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Freiberufler dienen. Sie kann in verschiedenen Formen, wie zum Beispiel der fondsgebundenen Rentenversicherung angespart werden.