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Tierhalterhaftpflicht

So groß die Liebe zu einem Vierbeiner auch sein mag, Besitzer von Hunden, Pferden oder anderen großen Tieren können nicht zu 100 Prozent jede Situation mit ihren treuen Begleitern kontrollieren. An einem regnerischen Tag freut sich beispielsweise Ihr Hund nach einem Spaziergang durch den Wald über den Besuch einer Bekannten. Aufgeregt springt er sie zur Begrüßung an und das Malheur ist perfekt: Schlamm, Schmutz und vielleicht Risse befinden sich auf der teuren Designer-Jacke. Als Hundehalter müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Bei größeren Tieren können sogar schnell Schäden in Millionenhöhe entstehen, zum Beispiel bei einem Autounfall durch ein ausgebrochenes Pferd. Mit einer Tierhalterhaftpflicht bleiben Ihnen alle Schadenskosten erspart, die Ihr Tier verursacht.

FAQ

In welchen Fällen greift die Tierhalterhaftpflicht?

Tiere können sich in einem Schreckmoment losreißen und Autounfälle verursachen oder sogar beißen. Eine Tierhalterhaftpflicht kommt für alle vom Tier verursachten Personen- und Sachschäden auf. Dazu zählen auch Schäden durch gewolltes oder ungewolltes Decken. Bei einer entsprechenden Haftpflicht für Pferde sind außerdem Schäden an Stallungen oder durch den Transport inbegriffen.

Lässt sich die Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzen?

Von dem Finanzamt wird die Tierhaftpflicht als Sonderausgabe anerkannt und ist somit steuerlich absetzbar. Zusammen mit den Beiträgen für weitere Haftpflichtversicherungen übersteigt sie meistens den Sonderausgaben-Pauschalbetrag von 36 Euro für ledige Personen und 72 Euro für verheiratete Paare. Demzufolge trägt die Tierhalterhaftpflicht zur Minderung der Steuer bei.

Lexikon

Tierhalter

Der Tierhalter ist in den meisten Fällen auch der Eigentümer des Tieres. Er besitzt das Bestimmungsrecht über das Tier und kommt für die Unterhaltskosten auf. Darüber hinaus ist er in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, unabhängig von seinem Verschulden, für die Schäden, die sein Tier verursacht, zu haften. Aus diesem Grund ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll.

Selbstbeteiligung Tierhalterhaftpflicht

Viele Versicherer bieten Tarife für eine Tierhalterhaftpflicht mit einer Möglichkeit der Selbstbeteiligung an. Damit können Sie Ihre Beiträge verringern. Allerdings ist diese Option nicht immer lohnenswert und hängt stark davon ab, wie viele Schäden zu erwarten sind. Bei einem einzelnen, ruhigen Tier ist die Versicherung mit Selbstbeteiligung eher ein Verlustgeschäft.