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Rentenversicherung

Wer als Berufstätiger mitten im Arbeitsleben steht und noch einige Jahre bis zur Rente vor sich hat, sollte nicht allzu große Hoffnungen in die gesetzliche Altersvorsoge setzten. Schon heute reicht sie in den meisten Fällen nur für eine Grundsicherung aus, nicht aber für das Aufrechterhalten des bis dahin erwirtschafteten Lebensstandards. Daher ist eine private Rentenversicherung zu empfehlen. Mit ihr erhalten Sie wertvolle Sicherheit für die Zeit nach der Berufstätigkeit, denn bereits beim Abschluss der Rentenversicherung erfahren Sie, wie hoch die spätere Rente ausfällt. Diese kann als Einmalzahlung oder als lebenslange, monatliche Überweisung erfolgen. Weitere Vorteile sind die Renditen und die geringe Versteuerung von 18 Prozent im Alter.

FAQ

Warum ist eine zusätzliche Rentenversicherung wichtig?

Die meisten Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständigen träumen nach einer langen Erwerbstätigkeit von einem finanziell abgesicherten Ruhestand. Dabei spielt nicht nur die Grundsicherung eine Rolle, sondern auch ein Lebensabschnitt, in dem man sich etwas gönnen möchte. Doch mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist das kaum zu realisieren. Aus diesem Grund sollte die private Vorsorge nicht vernachlässigt werden.

Welche Arten der Rentenversicherung gibt es?

Angesichts der zahlreichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge fragen sich viele Berufstätige: Welche Rentenversicherungen gibt es? Neben der Mitgliedschaft im Deutschen Rentenversicherung Bund existieren vielfältige Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Beispiele hierfür sind unter anderem die staatlich geförderte Riester-Rente für Arbeitnehmer und Beamte oder die Rürup-Rente für Selbständige.

Lexikon

Altersgrenze

Als Altersgrenze wird in der gesetzlichen Rentenversicherung der frühestmögliche Zeitpunkt zum Eintritt in den Ruhestand bezeichnet. Dieser ist gesetzlich geregelt und beinhaltet unter anderem auch die Gleichstellung von Frauen und Männern bezüglich des Renteneintrittsalters. Außerdem wurde in den 1990er Jahren die stufenweise Erhöhung der Altersgrenze beschlossen, so dass Rentenversicherte ab Geburtsjahr 1964 frühestens mit 67 Jahren in Rente gehen können.

Rentenniveau

Das Rentenniveau bezieht sich auf die gesetzliche Rentenversicherung und besitzt eine sinkende Tendenz. 1980 lag es noch bei 57,6 Prozent und ist bis 2010 auf 48,1 Prozent gefallen. Vereinfacht bedeuten diese Werte, dass ein Rentner im Jahr 2010 durchschnittlich 48,1 Prozent vom allgemeinen Durchschnittseinkommen erhielt. Experten prognostizieren für 2018 ein Rentenniveau von 46,5 Prozent.