Die Riester-Rente gehört zu den am häufigsten genutzten Formen der privaten Altersvorsorge. Grund hierfür sind unter anderem die steuerlichen Vergünstigungen sowie viele Sonderzulagen. Beispielsweise kann eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern, die nach 2008 geboren sind, 980 Euro Riester-Förderung im Jahr erhalten. Somit dient die Riester-Rente dem Aufstocken der gesetzlichen Rentenversicherung und hilft dabei, die Lücke zwischen dem erwirtschafteten Einkommen und der gesetzlichen Altersvorsorge zu schließen. Außerdem können Sie selbst entscheiden, wie Sie in diese Form der Rentenversicherung investieren. Eine sichere Variante wäre zum Beispiel ein Banksparplan. Mit mehr Risiko, aber dafür womöglich höheren Renditen, ist hingegen die fondgebundene Riester-Rente verbunden. Neben dieser Entscheidungsfreiheit ist die Auszahlung im Todesfall des Versicherungsnehmers einer von vielen weiteren Vorteilen.
FAQ
Für wen ist die Riester-Rente geeignet?
Anspruch auf die Riester-Rente haben in erster Linie nur Arbeitnehmer, die bereits in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Darüber hinaus kommen nach dem Einkommenssteuergesetz auch Ehepartner, Selbstständige mit spezieller Rentenversicherungspflicht sowie Beamte in den Genuss der Riesterförderung.
Mit welchem Rentenbetrag kann ich rechnen?
Auf die Höhe der Riester-Rente wirken sich verschiedene Faktoren aus. Entscheidend dabei sind das Alter beim Abschluss des Vertrages, die Anzahl der Kinder und die Höhe der Versicherungsbeiträge sowie die Art der Riester-Versicherung. Weiterhin kann beispielsweise eine Einmalzahlung beim Renteneintritt, die darauf folgenden, regelmäßigen Auszahlungen deutlich reduzieren.
Lexikon
Wohnriester
Mit einer eigenen Immobilie wollen sich viele ein Polster für ihren Ruhestand schaffen. Durch das Eigenheimrentengesetz wird diese Art der Altersvorsorge unterstützt. Das Gesetzt regelt die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag in die Finanzierung einer selbstbewohnten Immobilie einfließen zu lassen. In diesem Zusammenhang sind Riester-Darlehen und Riester-Bausparverträge förderfähig.
Nachgelagerte Besteuerung
Eine Doppelbesteuerung, wie sie bei einer gesetzlichen oder nicht förderfähigen Privatrente entstehen kann, ist bei der Riester-Rente nicht möglich. Sie unterliegt von Anfang an der nachgelagerten Besteuerung, worunter eine verschobene Steuerlast verstanden wird und die volle Besteuerung der Renten-Einkünfte zur Folge hat.