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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Falls Sie ein Haus besitzen, welches Sie nicht selbst nutzen, sondern vermieten, ist es sinnvoll, sich gegen Schadensersatzforderung durch Dritte abzusichern. Als Eigentümer müssen Sie für alle Schäden an Personen und Gegenständen, die sich auf Ihrem Grundstück bzw. in Ihrem Haus ereignen, geradestehen. Selbst wenn Sie nicht direkt dafür verantwortlich sind. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen. Sie springt beispielsweise ein, wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigen und ein Passant zu Schaden kommt, weil der Gehweg nicht vom Schnee befreit wurde. Der Schutz umfasst sämtliche Kosten von der Krankenbehandlung, über Schmerzensgeld bis hin zum Verdienstausfall. Außerdem sind zahlreiche Gefahrenquellen nicht offensichtlich, wie zum Beispiel lockere Dachziegel, die sich durch einen Sturm lösen können. Dementsprechend wichtig ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

FAQ

Wie hoch sind die Beiträge einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Im Vergleich zu den Kosten die durch Personen- oder Sachschäden entstehen können, sind die Beiträge für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sehr gering. Üblicherweise bewegen sie sich im Bereich von 30 bis 160 Euro pro Jahr. Der exakte Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel die Anzahl der Wohneinheiten oder die Risikoart.

Welche Leistungen bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Gefahrenquellen auf dem Grundstück oder im Haus, welches Sie vermieten, können vielfältig sein. Egal wie umsichtig Sie als Eigentümer handeln, es lassen sich nicht alle Risiken ausschließen. Herabfallende Ziegel, verschmutzte Gehwege, schlechte Beleuchtungen und vieles mehr können zu Unfällen führen. Alle daraus resultierenden Kosten übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Lexikon

Hauseigentümer

Hauseigentümer sind gegenüber Ihren Mietern und deren Besucher voll haftbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Personen- oder Sachschäden handelt oder ob der Eigentümer den Schaden selbst verschuldet hat. Fahrlässigkeit ist ausreichend, um den Hausbesitzer in finanzielle Bedrängnis zu bringen. Davor schützt ihn nur eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Grundbesitzer

Genau wie Hausbesitzer tragen auch Grundbesitzer die Verantwortung für alle Ereignisse, die innerhalb der Grenzen ihres Eigentums passieren. Selbst auf einem unbewohnten Grundstück ist eine Gefährdung von Personen oder deren Eigentum nicht ausgeschlossen. Um sich vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen zu schützen, ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll.