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PKV – Vollversicherung

Kurze Wartezeiten beim Arzt, Einzelzimmer im Krankenhaus und umfassende Behandlungen: So viel Luxus erhalten Sie meistens nur als Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV). Entgegen der weitläufigen Meinung muss diese kein Vermögen kosten. Teilweise liegen die Beiträge sogar unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Flexibilität, denn alle Tarife lassen sich an Ihre individuellen Wünsche anpassen: Vom Zahnersatz bis zur Behandlung durch den Heilpraktiker machen etliche Extras die private Krankenversicherung so attraktiv. In diesen Genuss können beispielsweise alle Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresverdienst ab 50.850 Euro kommen. Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Beamten können sogar ohne den Gehaltsnachweis eine PKV abschließen. Davon unabhängig lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote nicht nur, wenn Sie der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken zukehren möchten, sondern auch, wenn Sie bereits Mitglied in einer PKV sind.

FAQ

Kann ich eine private Krankenversicherung kündigen?

Grundsätzlich können Sie Ihre private Krankenversicherung bis spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres kündigen. Eine Rückkehr in die GKV ist jedoch in den meisten Fällen ausgeschlossen. Als Arbeitnehmer müssten Sie dafür unter die Einkommensgrenze der Versicherungspflicht fallen und als Selbstständiger oder Freiberufler bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu suchen.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Sobald Sie das Arbeitslosengeld I bewilligt bekommen, endet die private Krankenversicherung noch am selben Tag und es kommt die Versicherungspflicht in der GKV und Pflegeversicherung zum Tragen. Ausnahmen bilden Empfänger von Arbeitslosengeld II, die vor der Arbeitslosigkeit Mitglied in einer PKV waren sowie privatversicherte Personen ab dem 55. Lebensjahr. Sie haben keinen Anspruch auf eine Versicherung in der GKV.

Lexikon

Krankentagegeld

Arbeitnehmer haben bei Krankheit Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Diese wird vom Arbeitgeber geleistet. Nach den sechs Wochen übernimmt die Krankenversicherung die Zahlung in Form des Krankentagegeldes. In der PKV können Sie dessen Höhe selbst festlegen. Allerdings darf es Ihr bisheriges Nettoeinkommen nicht übersteigen und hat außerdem eine Beitragserhöhung zur Folge.

Risikozuschlag

Ähnlich wie bei einer Lebensversicherung fordert die private Krankenversicherung für alle Umstände, die sich negativ auf Ihre Gesundheit auswirken können einen Risikozuschlag. Dazu zählen beispielsweise Übergewicht, chronische Erkrankungen, Bluthochdruck oder Allergien. Bei einigen Versicherungsunternehmen ist es jedoch möglich, dass die Risikozuschläge nach einer bestimmten krankheitsfreien Zeit wieder entfallen.