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Private Haftpflichtversicherung

Eine umgestoßene Kaffeetasse auf dem Laptop, eine zerbrochene Fensterscheibe durch einen Fußball oder die Brille eines Freundes, auf die Sie sich versehentlich gesetzt haben: Große und kleine Unfälle sind schnell geschehen. In den meisten Fällen ziehen Sie damit den Unmut Dritter auf sich und müssen die finanziellen Auswirkungen des Schadens tragen. Letzteres kann sogar zu Kosten in Millionenhöhe führen. Vermeiden Sie dieses Risiko mit einer privaten Haftpflicht und schützen Sie sich vor Schadensansprüchen Dritter. Die Versicherung springt nicht nur für Sie sondern ebenso für Ihren Partner und die bei Ihnen lebenden, minderjährigen Kinder ein. Darüber hinaus kommt die private Haftpflicht sogar für Kosten auf, welche eventuell unberechtigt von Ihnen gefordert werden. Hinsichtlich des umfassenden Schutzes, der geringen Beiträge und dem vielen Ärger, den Sie sich damit ersparen können, sollten Sie nicht lange überlegen, ob Sie diese Versicherung benötigen.

FAQ

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Ohne Kündigung wird jede private Haftpflicht automatisch um ein Jahr verlängert. Falls das nicht Ihrem Wunsch entspricht, müssen Sie fristgerecht eine schriftliche Kündigung bei Ihrem Versicherungsunternehmen einreichen. Die Kündigungsfrist ist dabei vertraglich geregelt und beträgt meistens drei Monate. Nach einem Schadensfall besteht außerdem die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Was zählt zu Gefälligkeitsschäden?

Wenn Sie einem Bekannten, Nachbarn oder Freund beim Umzug helfen und Ihnen dabei der teure Flachbild-Fernseher aus der Hand rutscht, spricht man von einem Gefälligkeitsschaden. Obwohl gesetzlich geregelt ist, dass immer der Verursacher für einen Schaden haftet, bilden Gefälligkeitsschäden eine Ausnahme: Bei Hilfeleistungen muss der Auftraggeber bzw. seine private Haftpflicht für Schäden aufkommen.

Lexikon

Schlüsselrisiko

Das Schlüsselrisiko bezieht sich innerhalb der privaten Haftpflicht nur auf Schlüssel, die Sie geschäftlich oder für Bekannte, Nachbarn oder Freunde verwahren. Falls Sie diese Schlüssel verlieren, kommt die Versicherung für die entstehenden Kosten auf, zum Beispiel für das Austauschen der Schlösser. Die Deckungssumme liegt in der Regel bei 1.000 bis 15.000 Euro. Ihre eigenen Schlüssel sind von diesem Schutz jedoch ausgeschlossen.

Allmählichkeitsschaden

Erst seit 2008 beinhaltet die private Haftpflicht in den meisten Fällen auch die Abdeckung von Allmählichkeitsschäden. Diese umfassen sämtliche Vermögens-, Sach- und Personenschäden, welche über einen längeren Zeitraum durch die Einwirkung von Niederschlägen, Gasen, Feuchtigkeit oder Temperatur entstanden sind. Wenn die Raumtemperatur über mehrere Tage absinkt und dadurch die Heizanlage einfriert, liegt beispielsweise ein Allmählichkeitsschaden vor.