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Studentenversicherung

Die Studienzeit ist für jeden, der sie erlebt, eine ganz spezielle Zeit, in der so viele Dinge eine viel größere Gewichtung aufweisen als das Thema Versicherungen.

Wir vom unabhängigen Verbraucherportal Spar24.de möchten jedoch aufzeigen, dass Versicherungen für Studenten eine sehr große Rolle spielen. Denn wie in allen Lebensabschnitten, gibt es auch in der Studienzeit tragbare und untragbare Risiken, über die sich jeder im Klaren sein sollte. Zu den tragbaren Risiken gehört z. B. die Handyversicherung, die heute bei den meisten Abschlüssen eines neuen Handyvertrages mit angeboten wird und im Falle eines Defekts die Reparatur bezahlt.

Ihre persönliche Situation zu den untragbaren Risiken können Sie sich unter Betrachtung der folgenden Punkte bilden. Dabei sollten Sie darauf achten, dass eventuell einige Risiken über die Eltern versichert sind.

Haftpflichtversicherung

Im Regelfall sind Studenten über die Eltern Haftpflicht versichert.

Unter Haftpflicht versteht man die sich aus der gesetzlichen Bestimmung ergebende Verpflichtung, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu ersetzten, den eine Person einem anderen Menschen zugefügt hat, z.B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit. In der Haftpflichtversicherung können nicht nur Sie Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, sondern auch mitversicherte Personen, wie Sie selbst eventuell bei Ihren Eltern.

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, frei zu stellen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist:

  • Prüfung der Frage ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • wenn ja, Wiedergutmachung des Schadens in Geld
  • wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.
  • Kommt es darüber zum Rechtsstreit führt die Haftpflichtversicherung den Prozess und trägt die Kosten (passive Rechtsschutzfunktion).

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung für Studenten sollte ein Thema sein, wenn man eine eigene Wohnung oder eine Wohnungsgemeinschaft bezogen hat. Auch wenn man im Regelfall nicht viele Wertsachen von zu Hause mitziehen lässt, so sind doch einige Gegenstände wie Laptop, Fahrrad oder Kleidung Dinge, die einem persönlich wichtig sind und einen gewissen Wert darstellen. Zusammengefasst kann man sagen, dass zum Hausrat alle jene Sachen gehören, die in einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen sowie Bargeld. Wenn Hausrat-Gegenstände durch eine der nachstehend aufgeführten Gefahren abhanden kommen bzw. beschädigt oder zerstört werden, schützt die Hausratversicherung in den meisten Tarifvarianten vor den finanziellen Folgen:

  • Brand, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen (deren Teile oder Ladung)
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch
  • Sturm, Hagel, Leitungswasser, Schäden durch austretendes Wasser aus Aquarien und Wasserbetten

Versichert ist der gesamte Hausrat zum Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Für Wertsachen gilt eine Entschädigungsgrenze von 30 Prozent der Versicherungssumme. Diese kann bei Bedarf erhöht werden. Wenn sich die Wertsachen außerhalb verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen befinden, gelten besondere Entschädigungsgrenzen.

Neben Ihrem Eigentum ist auch Fremdeigentum versichert, z.B. die Garderobe Ihrer Besucher. Ausgenommen ist lediglich der Hausrat von Untermietern.

Fahrraddiebstahlschäden sind als Baustein standardmäßig bis 1 Prozent der Versicherungssumme mitversichert, können aber individuell dem Wert des Fahrrades angepasst werden.

Unfallversicherung

Studenten sind wie Arbeitnehmer gesetzlich Unfall versichert. Der gesetzliche Versicherungsschutz schließt aber Unfälle in der Freizeit nicht mit ein. Da drei Viertel aller Unfälle in der Freizeit oder beim Sport passieren, ist es unbedingt nötig, als Student in diesem Bereich vorzusorgen. Als Unfallbegriff und Eselsbrücke wird das Wort „PAUKE“ gern verwendet. P-plötzlich A-von außen U-unfreiwillig K-auf den Körper E-wirkendes Ereignis. Ein Unfall liegt also vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Leider können Sie sich trotz größter Vorsicht nicht vor unvorhersehbaren Ereignissen schützen. Unfälle können sich jederzeit und überall ereignen. Die Unfallversicherung kann einen Unfall zwar nicht verhindern, aber sie kann vor den finanziellen Folgen schützen, die beispielsweise durch teure Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus, Haushalts- und/oder Pflegehilfe oder eine Umschulungsmaßnahme drohen. Und sie ist immer für Sie da, egal ob zu Hause oder auf Reisen, im Beruf oder in der Freizeit, beim Sport und Spiel oder auch im Straßenverkehr. Kurzum: Weltweit und rund um die Uhr!

Die Unfallversicherung besteht aus zahlreichen Bausteinen, die Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen zusammenstellen können.

Zwei besonders wichtige Leistungsarten in der Unfallversicherung sind die Invaliditätsleistung und die Unfallrente. Wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z.B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen), zahlt die Unfallversicherung je nach Vereinbarung mit Ihnen einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung) und/oder eine Unfallrente. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten (Grund-) Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung.

Die Unfallrente wird lebenslang bei schweren Unfällen gezahlt, wenn als Folge die körperliche und/oder die geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist.

KFZ-Versicherung

Ein Auto während des Studiums sein Eigen nennen zu können, wird bei einem Beitragssatz von 230 Prozent für Fahranfänger schnell zum Luxus. Eine Versicherung über die Eltern ist nur in der sogenannten Zweitwagenregelung mit einem Beitragssatz von 140 Prozent möglich. Dies bedeutet ebenfalls für die meisten einen hohen Versicherungsbeitrag. Beim genauen Vergleichen wird man jedoch feststellen, dass es Gesellschaften am Markt gibt, die mit sogenannten Junge-Leute Tarifen ein ganz ordentliches Einsteigerangebot mit einem Beitragssatz in Höhe von 100 Prozent anbieten. Diese Verträge können wir jedem Studenten und Führerscheinneuling empfehlen, da diese Verträge nicht kompliziert über die Eltern, sondern direkt mit dem Betroffenen selbst abgeschlossen werden können. Somit kann der Einzelne von Anfang an, wenn er unfallfrei fährt, die SF-Klassenleiter erklimmen und somit die Beitragssätze von Jahr zu Jahr abbauen – einen sogenannten persönlichen Schadenfreiheitsrabatt (SF) erfahren.

Krankenversicherung

Für jeden Studenten in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Sie können bis zu drei Monate nach der Immatrikulation entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern. Auch nach Ablauf der kostenlosen gesetzlichen Familienversicherung können Sie in die Private wechseln.

Sind Ihre Eltern, Ihr Ehepartner oder Ihr Lebenspartner gesetzlich versichert, können Sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenlos mitversichert werden. Allerdings nur, wenn Sie während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten und ein Einkommen von 365 Euro im Monat (bei Minijobs 400 Euro) nicht überschreiten. Sie dürfen über die 20-Stunden-Grenze hinaus tätig sein, wenn Sie den Job abends, am Wochenende oder in den Semesterferien ausüben.

Sobald Sie die Altersgrenze überschritten haben, können Sie die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten nutzen. Diese ist besonders günstig, bietet aber die normalen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter Einhaltung der Höchststudiendauer steht Ihnen dieser Tarif bis zum 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres zur Verfügung.

Eine private Krankenversicherung für Studenten ist zwar nicht kostenlos, jedoch stark vergünstigt. Zudem bietet sie eine bevorzugte Behandlung, beispielsweise kürzere Wartezeiten beim Arzt. Manche privaten Studententarife können Sie über das 30. Lebensjahr und das 14. Fachsemester hinaus nutzen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch wenn man zielstrebig im Studium auf den Traumberuf hinarbeitet, so können im Leben Ereignisse eintreten, die man selber nicht beeinflussen kann. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankungen im oder auch nach dem Studium können zur Berufsunfähigkeit führen. Dabei sollte man seine eigene Arbeits- und Schaffenskraft als Geldmaschine betrachten, die einem jeden Monat eine dem Berufsstand entsprechende Summe druckt. Diese wertvolle „Maschine“ gilt es daher zu versichern. Ohne Unterstützung vom Staat wird man nach einer Berufsunfähigkeit leicht zum Sozialfall, der angestrebte Traumberuf kann nicht mehr ausgeübt werden. Seit Anfang 2001 gibt es keinen gesetzlichen Schutz gegen Berufsunfähigkeit für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden. Ein früher Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten lohnt sich aus diesem Grund immer.