Auf diese Regelung einigte sich Ende Februar der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Insbesondere Flüchtlinge sollen so ein Konto für jedermann nutzen können.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte dafür einen entsprechenden Antrag gestellt. Flüchtlinge könnten oft kein Girokonto eröffnen, da diese sich meist nicht mit einem gültigen Pass nebst Foto ausweisen können. Das verlangt aber das Geldwäschegesetz.
Asylsuchende und Flüchtlinge haben oft nur eine Duldungsbescheinigung. Damit ist es ihnen verwehrt, ein Konto zu eröffnen. Daher soll eine Rechtsverordnung erlassen werden, die diese Bescheinigungen als „geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG)“ anerkennt. Nach Angaben der Grünen sei ein Leben ohne Konto unzumutbar. Ein Konto ist notwendig, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, so ein Sprecher der Fraktion.
Begrüßt wurde der Antrag auch von der Fraktion der Linken. Diese wies gar darauf hin, dass es dazu bereits eine entsprechende EU-Richtlinie gibt, die nur in nationales Recht eingegliedert werden müsste. Sowohl die Union als auch die SPD begrüßten die Vorschläge. Ein entsprechender Entwurf soll noch vor der Sommerpause vorliegen. Endgültig entschieden wird darüber im September im Kabinett. Bis Herbst 2016 ist dann Zeit für die Umsetzung dieser Richtlinie.
Im letzten Jahr würde diese Richtlinie „Girokonto für jedermann“ im europäischen Parlament auf den Weg gebracht und wird ebenfalls 2016 in Kraft treten.
Jeder Bürger der EU hat dann einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Konto. Das gilt auch, wenn er keinen festen Wohnsitz hat. In Summe verfügen rund 58 Millionen Menschen in der Europäischen Union über kein eigenes Konto. Bis das soweit ist, gilt eine Übergangslösung, die in Kooperation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem deutschen Sparkassen- und Giroverband erarbeitet wurde.