Bei juristischen Streitigkeiten soll eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommen. Es kommt jedoch vor, dass Versicherer die Kostenübernahme ablehnen, so die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die meiste Begründung ist, dass die Ursache für einen Streit in einer Zeit liegt, in der noch gar kein Versicherungsschutz bestand. Um diese Frage genau zu bewerten, ist es nicht entscheidend, wann der Vertrag geschlossen wurde.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls
Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem es zum genauen Streit zwischen zwei Parteien kam.
Wurde zum Beispiel ein Mietvertrag vor einigen Jahren abgeschlossen und es kommt nun zum Streit zwischen den beiden Mietparteien, ist nämlich der Beginn des Konfliktes der entscheidende Zeitpunkt. Wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde, ist hierbei sekundär. Besteht zum Zeitpunkt des Konfliktes eine Rechtsschutzversicherung, so muss der Versicherer also die Kosten für diesen Rechtsstreit tragen.