Die Verbraucherzentrale In Nordrhein Westfalen hat vor dem Oberlandgericht (OLG) München für Rechtsschutzversicherte einen juristischen Sieg errungen. Wer aufgrund einer falschen Beratung bei Geldanlagen hohe Verluste in Kauf nehmen musste, kann bei einer Schadenersatzklage auf finanzielle Unterstützung seiner Versicherung hoffen. Münchner Richter entschieden (Az: 29 U589/11), die Anbieter von Rechtsschutzversicherungen müssen die Kosten einer Schadenersatzklage wegen Falschberatung übernehmen, wenn die Ausschlussklausel nicht richtig definiert wurde.
Die Menschen sind verunsichert, wie sollen sie ihr hart verdientes Geld bloß in Zukunft sicher anlegen. Weil nicht nur Finanzinstitute, sondern auch Staaten Pleite gehen, fragt sich jeder Anleger wo sein Geld noch sicher ist. Es galten lange Staatsanleihen als sichere Kapitalanlage, aber spätestens seit dem finanziellen Zusammenbruch Griechenlands ist der Anleger eher vorsichtig geworden. Das Sparbuch sowie Festgeld- oder Tagesgeldkonten bieten Alternativen. Diese Anlageoptionen gelten als unkompliziert und sicher, sie werfen aber nur eine geringe Rendite ab. Wem die Zinsen hier zu gering sind der kann sein Geld in Wertpapiere investieren.
Auch wenn gerade im Wertpapierbereich auch in und wieder dubiose Angebote gibt, finden sich auch viele seriöse und sichere Kapitalanlagen am Markt (Garantiefonds.) Das Wichtigste aber ist nach wie vor diese komplexen Sparmöglichkeiten bei Kapitalanlagen zu verstehen. Kleinanleger haben hierfür in der Regel keine Zeit. Wer bewusst ein Anlagerisiko in Kauf nimmt und Geld verliert, der hat das auch Selbst zu verantworten. Wer aber falsch beraten wurde, der kann rechtliche Schritte einleiten um seine Forderungen durchzusetzen.In solchen Fällen steht dann eine passende und kostengünstige Rechtsschutzversicherung dem Kunden zur Seite.
Recht bekommen und Recht haben, sind zwei unterschiedliche Sachen. Denn ohne professionellen juristischen Beistand einen Rechtsstreit zu gewinnen, ist so gut wie unmöglich. Ein weiteres Problem liegt auch darin dass ein Gerichtsverfahren meist sehr teuer und oft auch langwierig ist.
Wenn eine Schadenersatzklage gegen ein Finanzinstitut erhoben wird, sieht sich oft mit zwei Problemen konfrontiert. Diese Institute verfügen oft über gute Rechtsanwälte und hohe finanzielles Potenziale. Meist kommt es dazu, dass die Verbraucher die eine Schadenersatzklage wegen Falschberatung anstreben, bereits sehr viel Geld verloren haben. Sehr oft verfügen sie nicht mehr über finanzielle Mittel für ein langwieriges Gerichtsverfahren.
Die Lösung: Eine private Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt sämtliche Verfahrens- und Gerichtskosten. Wichtig ist nur, dass die Rechtsschutzversicherung die richtigen Fälle abdeckt.
Bei dem bereits erwähnten Gerichtsverfahren zur Rechtsschutzversicherung, befand das OLG dass die Ausschlussklausel unzureichend formuliert sei. Richter erklärten sie für unwirksam. Wer in seinem Vertrag eine solche unbestimmte Klausel hat, der kann dann von seiner Rechtsschutzversicherung Gebrauch machen und Schadenersatz einklagen. Wer eine Privatrechtsschutz abschließen möchte um eine Klage einzureichen, sollte dies über einen Online Rechtsschutzversicherungs-Vergleich tun. Aber man sollte dabei folgendes beachten, bei den meisten Rechtsschutzversicherungen gibt es eine Wartefrist bevor sie greift.In den meisten Fällen beträgt diese Wartefrist 6 Monate ab Vertragsabschluss. Wer interessiert ist an einer, Privatrechtsschutzversicherungen, der sollte sich umfassend über verschiedene Versicherungsformen informieren (z.B. Berufs-, Miet-, Verkehrsrechtsschutz etc.) Sie werden dann bestimmt eine passende Police finden.