Wer eine Kaskoversicherung innerhalb seiner KfZ-Versicherung hat, sollte die Profiltiefe prüfen. Offiziell gibt es zwar keine Sommerreifen-Pflicht, wer aber in der warmen Jahreszeit mit Winterreifen in einen Unfall verwickelt ist, dem droht unter Umständen eine Leistungskürzung bei seiner Kaskoversicherung. Dieser Fall tritt ein, wenn dem Unfallverursacher eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Es besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung sagt: Wir zahlen nicht, da der Bremsweg aufgrund der unangemessener Bereifung zu lang war, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins. In der Vergangenheit hat es einen solchen Fall bereits gegeben.
Fahrweise den Gegebenheiten anpassen
Es wird angeraten, seine Fahrweise immer den Gegebenheiten anzupassen. Gegen diesen Grundsatz verstoßen Autofahrer oft, wenn sie mit Winterreifen nicht die Geschwindigkeit drosseln, denn bei höheren Temperaturen haben die Reifen für die kalte Jahreszeit einen deutlich längeren Bremsweg als Sommerreifen.
Es gibt kein Winterreifenverbot für den Sommer. Per Gesetz ist aber jeder Autofahrer verpflichtete eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern zu gewährleisten.
Spar24 Tipp: Wir empfehlen den Autofahrern nur den Abschluss einer KfZ-Versicherung, die in ihren Kaskoverträgen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.