Der EU-Kommissar Michel Barnier brachte gestern in Straßburg einen Gesetzesvorschlag ein, der den Anlegerschutz bei Fonds und Versicherungen stärken soll. Künftig soll der Verbraucherschutz bei der Beratung zu Geldanlagen oder Versicherungen mehr im Mittelpunkt stehen. Damit wird es für die meisten Anlageprodukte und Versicherungen eine standardisierte Kurzbeschreibung, sogenannte KIDS (Key Information Documents), zum Einlesen geben, die alle wesentlichen Informationen für den Kunden in verständlicher Form enthält. Bisher galt diese Pflicht zur Information vorwiegend für Investmentfonds. Jetzt sind damit auch strukturierte Wertpapiere, spezielle Termingelder, Rentenpläne sowie Anlageprodukte gemeint, die auf Versicherungen basieren. Makler für Versicherungen und Geldanlageprodukte dürfen sich bald nur dann „unabhängig“ nennen, wenn sie für ihre Vermittlung keine Provisionen erhalten.
Mehr und standardisierte Informationen im Beratungsgespräch
Die Versicherungen und ihre Vertreter müssen in der Zukunft während der Beratung ihre Provisionen für das jeweilige Produkt offen legen. Weiterhin sollen die Kunden über die Geldanlage oder die Versicherung hinsichtlich der Risiken aufgeklärt werden. Dabei sind die Risiken mit Hilfe einer Skala darzustellen. Die Wertentwicklung des Geldanlage- oder Versicherungsproduktes in der Vergangenheit ist zu erläutern und die jeweiligen Kosten aufzuzeigen. Während der Beratung soll auch auf einen branchentypischen „Fachjargon“ verzichtet werden. Insbesondere Publikumsfonds und Depots werden strengeren Regeln unterworfen und können bei Vermögensverlust leichter verklagt werden. Für Fonds-Manager gelten zukünftige bestimmte Regeln für Bonus-Zahlungen.
Versicherungswirtschaft wehrt sich teilweise noch
Die Kosten für die Einführung der KIDS schätzt die EU-Kommission auf etwa 171 Millionen Euro insgesamt. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz begrüßt das neue Gesetzespaket der EU. Auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) äußerte sich positiv, da künftig auch die Anbieter von Lebensversicherungen und Zertifikaten ihre detaillierten Kosten ausweisen müssen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wehrt sich gegen die Transparenz der Provisionen.