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Bundesländer wollen keine Rentenbeitragssenkung

Immer mehr Bundesländer wollen keine Rentenbeitragssenkung, die von der Bundesregierung geplante ist – von 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent. Das Saarland war das erste Bundesland, das sich entsprechend geäußert hatte. Es machte den Vorschlag, zuerst einmal die Reserven der Rentenkasse auf 50 Milliarden Euro zu erhöhen. Der saarländische Sozialminister Andreas Storm sprach sich für eine Initiative in der Länderkammer aus. Auch kündigte er an, dass im Saarland die dreifachen Monatsausgaben der Rentenversicherung als Rücklage gesetzlich fixiert werden. Die Sozialministerin von Rheinland-Pfalz pflichtet Minister Storm bei und bekräftigte ihre Meinung mit der Feststellung, dass aufgrund der demografischen Entwicklung der Beitragssatz in absehbarer Zeit wieder steigen müsse. Möglicherweise käme es dann zu einem finanziellen Schock für die Beitragszahler, erkennt auch Annelie Buntenbach vom DGB.

Beitragssenkungen automatisch per Gesetz

Das aktuelle Gesetz sieht eine Beitragssenkung vor, sobald die Reserven der Rentenkasse das 1,5fache einer Monatsausgabe – 25 Milliarden Euro – überschreiten. Nach Berechnungen der Rentenversicherung erreichen die Reserven bereits bis Ende 2012 eine Höhe von 28,7 Milliarden Euro. Mehr Beschäftigung bringt höhere Einnahmen mit sich. Deshalb greift der gesetzliche Automatismus schon 2013.

Bundesarbeitsministerium für die Beitragssenkung umsetzen

In diesen einst festgelegten Schutzmechanismus für die Rentenbeitragszahler dürfe man nicht eingreifen, rechtfertigt Ursula von der Leyen, Bundesarbeitsministerin, in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse ihren Standpunkt. Damit spricht sich die Ministerin bis jetzt gegen dieses Vorhaben aus. Als Festlegung wird die Beitragssenkung im Herbst 2012 vom Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden müssen. Der Rentenversicherungsbericht 2011 geht von einer, wenn auch sinkenden, Zunahme der Beschäftigung im Jahr 2012 sowie mindestens von einer Stabilisierung der Beschäftigungszahlen bis 2015 aus, so dass die Gesetzliche Rentenversicherung vorläufig über genügend Beitragszahler verfügt.

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