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Reisen, aber mit Versicherung

Für viele Familien steht, wie alle Jahre wieder, der gemeinsame Urlaub ins Haus. Bereits bei der Buchung heißt es … Reisen, aber mit Versicherung. Formulare im Internet werben mit “umfassender Reiseschutz” für das Häkchen in einem Kästchen. Was aber steht wirklich dahinter? Und worauf sollte man achten, damit der Urlaub nicht zum Alptraum wird?

Die Auslandskrankenversicherung

Innerhalb der eigenen Krankenversicherung oder der Familienversicherung haben viele bereits eine Auslandskrankenversicherung mit abgeschlossen. Andere verlassen sich als Autofahrer auf ihren Schutzbrief, der ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung enthält. Aber sollte man nicht genau wissen, für welche Länder dieser Auslandskrankenschutz überhaupt gilt und unter welchen Umständen man darüber keine Hilfe zu erwarten hat? Vorsorgen ist besser als Nachsorgen. Und so decken manche Standardpakete nur begrenzte Zeiten oder bestimmte Personen und sind ausschließlich in Europa gültig. Manche zahlen notwendige Behandlungskosten im Urlaubsland, andere übernehmen ausschließlich den Rücktransport.

Die richtige Auslandskrankenversicherung ist bereits sehr preiswert erhältlich. Aktuell favorisiert die Stiftung Warentest beim Auslandskrankenschutz die Debeka sowie die HUK 24 in der Online-Version. Dabei weist sie auch auf das Kleingedruckte im Vertrag hin. Einige Länder in Asien, aber auch in Afrika, sind bekanntermaßen von Unruhen oder gar Bürgerkriegen gebeutelt. Dann sind die Versicherungen mit der Schadensbegleichung fein raus und zahlen in der Regel nicht.

Die Reiseversicherungen

Die Reiserücktrittversicherung greift dann, wenn die Familie wegen Krankheit, Tod oder Unfällen nicht in den Urlaub starten kann. Nun zahlt sie einen Teil der vorab entrichteten Reisekosten wieder zurück. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt einen Teil der Reisekosten, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss. Versichert werden kann auch das Reisegepäck – vor Diebstahl oder Beschädigung unterwegs. Im Hotel oder im Ferienhaus, wenn dort etwas passiert, muss dafür die Hausratversicherung aufkommen.

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