Die Riester-Rente kann zum Draufzahlgeschäft im Alter werden – das wird allgemein als die Riester-Falle bezeichnet. Was sich scheinbar durch die staatlichen Zulagen lohnt, wird manchmal im Rentenalter zu einem kräftigen Draufzahlgeschäft. Manchmal sind es die Ausnahmen, die zählen. Normalerweise müssen Riester-Rentner später keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wer im Rentenalter privat krankenversichert oder in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) pflichtversichert ist, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Riester-Rente. Wie sieht die Sachlage jedoch aus, wenn der Riester-Rentner in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig versichert ist? Für die Rentenbezüge aus der Riester-Rente müssen dann die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Beispiel für eine Riester-Rente
Ein Beispiel: Die Riester-Rente beträgt monatlich 200 Euro. Davon müssen allein 30 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Für diese Riester-Rente hat der Empfänger in der Ansparphase 154 Euro jährlich an Fördergeldern vom Staat erhalten. Jetzt, als Empfänger der Riester-Rente, bezahlt er 400 Euro Beitrag für die Sozialversicherung im Jahr dafür. Außerdem muss die Riester-Rente auch versteuert werden. Wenn das kein Draufzahlgeschäft ist!
Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung prüfen
Ob ein Rentner gesetzlich sozialversichert werden kann oder nicht, ist abhängig davon, wie er vorher krankenversichert war. Die sogenannte Vorversicherungszeit für die gesetzliche Krankenversicherung hat erfüllt, wer mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert war. An diesen gesetzlichen Voraussetzungen scheitern viele Rentner. Riester-Sparer sollten diesen Aspekt noch einmal für sich prüfen und ihren späteren Renten-Status abklären. Wer erst einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann sein Leben noch nach diesem Aspekt ausrichten oder sich vor Vertragsabschluss intensiv beraten lassen.
Stoppt den Eurowahnsinn: