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Hausratversicherung schützt vor Einbruchdiebstahl im Urlaub

Oft wird bei der Reisebuchung im Reisebüro oder im Internet eine sogenannte Reisegepäckversicherung mit angeboten. Sie kostet nicht viel, schützt das Gepäck aber während der Reise, unter anderem vor Diebstahl. Auch im Hotel oder gar im Ferienhaus kann ein wervoller Fotoapparat, die Videokamera oder Schmuck gestohlen werden. Wer kommt für diesen Schaden auf, wenn keine Reisegepäckversicherung existiert?

Außenversicherung innerhalb der Police

Die Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat vor Schäden durch die Elemente, Feuer, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl und Vandalismus. Innerhalb der abgeschlossenen Hausratversicherung gibt es eine sogenannte Außenversicherung. Über diese kann man seinen Hausrat, der vorübergehend zum Wochenendhaus oder in die Urlaubsunterkunft mitgenommen wurde, absichern. Vom Laptop bis zur teuren Sportausrüstung sind die Sachen gegen einen Einbruchdiebstahl im Urlaub geschützt. Werden jedoch dauerhaft Gegenstände im Wochenendhaus deponiert, braucht man dafür eine Extra-Hausratversicherung.

Beschränkte Entschädigungssumme

Bis zu drei Monate am Stück ist man mit seiner Hausratversicherung auch im Urlaub gut abgesichert. Allerdings ist in diesen Fällen die Entschädigungssumme begrenzt. Im allgemeinen kann man von zehn Prozent der Versicherungssumme als Grenze für den Urlaubsfall ausgehen. Dazu wird auch der Verlust von Bargeld nur beschränkt entschädigt, häufig auf 1000 Euro. Weitere Einschränkungen, beispielsweise für Schmuck und andere Wertsachen, sollten dem aktuellen Vertrag entnommen werden. Jede Versicherungsgesellschaft verfährt hier nach etwas eigenen Regeln.

Einbruch oder Raub

Wichtig bei der Inanspruchnahme der Hausratversicherung im Urlaub ist die Voraussetzung, dass ein Raub oder ein Einbruchdiebstahl im Urlaub stattgefunden haben muss. Wenn beispielsweise das Zimmermädchen etwas gestohlen hat, wird die Hausratversicherung höchstwahrscheinlich nicht einspringen. Ähnliches gilt für einen Taschendiebstahl in der Öffentlichkeit. Im Schadensfall wendet man sich an die Hotelleitung und an die Polizei. Dazu wird eine Liste der entwendeten Gegenstände benötigt. Auch die Versicherung will umgehend informiert werden.

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