In Deutschland liebt man die Sicherheit und so hängt der Sparer an der garantierten Verzinsung bei der Lebensversicherung. Ab 2016 will die Regierung jedoch keinen Mindestzins mehr vorgeben. Der Garantiezins soll abgeschafft werden.
Auswirkungen für die Sparer
Viele Jahre war es das Verkaufsargument für Lebensversicherungen schlechthin, der staatlich garantierte Zins auf den Sparanteil der monatlichen Prämien. In Deutschland gibt es mehr als 90 Millionen Policen. Das sind mehr als das Land Einwohner hat. Die anhaltenden Niedrigzinsen haben es allen Versicherern der Branche jedoch schwieriger gemacht, überhaupt Zinsen zu erwirtschaften. Selbst die stufenweise Senkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent reicht nicht aus, die Probleme in den Griff zu bekommen.
Unterstützung leistet nun die Bundesregierung indem sie die Mindestverzinsung für die meisten Lebensversicherer zum 1. Januar 2016 abschaffen will. Als Grund werden hier laut einer Sprecherin des Finanzministeriums, die neuen europäischen Eigenkapitalvorschriften (Solvency II) benannt. Diese gelten ab dem 01.01.2016 für alle großen Versicherer. Bisher gab es einen Höchstrechnungszins, der mit dem neuen Regelwerk „für den Zweck der Aufsicht“, nicht mehr benötigt wird. So eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums.
Mehr Wettbewerb um die besten Garantien bleibt aus
Da diese Begrenzung nach oben wegfällt, könnte es also bald wieder einen Wettbewerb um die höchsten Garantien geben. Das wird aber eher nicht passieren. Die Versicherer können zwar weiterhin „trotz des Wegfalls des Höchstrechnungszinses Garantieversprechen abgeben“, so die Sprecherin des Finanzministeriums. Allerdings müssen sie sich an die „Solvency II“-Anforderungen halten. Lebenslang verbriefte Garantien, wie sie über Jahrzehnte Usus waren, müssen in Zukunft stärker mit Eigenkapital unterlegt werden. Das wird für Versicherer dann teurer. Die Lösung liegt wohl in flexiblen Garantien.
Die preiswertere Alternative ist und bleibt der Abschluss einer Risikolebensversicherung.