Bei Unfällen im Straßenverkehr stellt sich die Frage, ob die Polizei zu rufen ist oder nicht. Manchmal lohnt es sich auch, die Versicherungen aus der Schadensregulierung herauszuhalten.
Bei Unfällen selber zahlen?
Wer bei einem Verkehrsunfall die Kfz-Versicherung für die Schadensregulierung einschaltet, wird in der Folge in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Das bedeutet, dass er künftig höhere Versicherungsbeiträge zahlen muss. Lohnt es sich daher, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen?
Die Antwort hängt von der Schadensfreiheitsklasse und dem zu zahlenden Schadensersatz ab. Je niedriger die Klasse, desto niedriger der Betrag, den selbst zu zahlen sich lohnt, um nicht zurückgestuft zu werden. Auf der Seite der Stiftung Warentest kann ein Kfz-Versicherter ausrechnen lassen, ob er bei einem Unfall selbst zahlen oder die Schadensregulierung über die Versicherung vornehmen lassen sollte.
Wer den Schaden zunächst über die Versicherung begleicht, hat noch ein halbes Jahr die Möglichkeit, den Schaden nachträglich selbst zu begleichen, um nicht in eine teurere Schadensfreiheitsklasse zu rutschen.
Wann die Polizei gerufen werden muss
Die Polizei muss bei einem Unfall grundsätzlich nur gerufen werden, wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist oder Miet- bzw. Firmenwagen in den Unfall verwickelt sind. Außerdem ist die Polizei bei hohem Sachschäden einzuschalten. In diesen Fällen darf die Unfallstelle nicht verändert werden.
Bei kleineren Unfällen ohne Verletze oder hohe Schäden reicht es aus, wenn die Beteiligten ihre Kontakte austauschen. Die Versicherungen sorgen für die Schadensregulierung. Bei einem solchen Bagatellschaden ist die Unfallstelle sofort selbst zu räumen.
Schadensregulierung bei Wildunfällen
Damit die Kfz-Versicherung bei einem Wildunfall zahlt, ist es wichtig, die Spuren zu sichern. Dazu zählen Fotos vom toten Tier oder von Blutspuren am Auto. Die Spuren helfen der Polizei oder dem Jagdpächter bei der Wildunfallbestätigung – eine Voraussetzung für die Schadensregulierung. Bei Unfällen mit Tieren, die nicht zum Jagdwild zählen, zahlt die Kfz-Versicherung in der Regel nicht.