Der Bundesgerichtshof hat beschlossen: Bankkunden können die Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite bis 2004 zurückfordern.
Normalerweise gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Bundesgerichtshof beschloss auf zwei Verbraucherklagen hin eine Ausweitung dieser Frist für Gebührenrückerstattung von Konsumentenkrediten bis 2004, also auf zehn Jahre. Grund ist, dass die Rechtslage erst seit 2011 durch verschiedene Urteile der Oberlandesgerichte gänzlich geklärt ist. Verbraucher hätten somit vorher nicht erfolgversprechend klagen können.
Wer 2004 oder später einen Verbraucherkredit abgeschlossen hat, kann folglich eventuell erhobene Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Dass die Banken den Ansprüchen widerstandslos stattgeben, ist allerdings nicht zu erwarten. Bankkunden sollten daher einige Punkte bei der Rückforderung beachten.
Sinnvolles Vorgehen der Bankkunden
Die Kunden können nur eine vertraglich festgehaltene Gebühr zurückfordern, welche die Bank über die Zinsen hinaus erhoben hat. Eine solche Bearbeitungsgebühr für Verbraucherkredite ist laut Bundesgerichtshof unzulässig und kann daher angefochten werden.
Der Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr erlischt für Kredite, die vor 2004 abgeschlossen wurden. Bankkunden sollten daher bis Jahresende prüfen, ob sie Ansprüche geltend machen können.
Es ist ratsam, die Forderung zunächst selbst zu stellen. Dafür gibt es Musterbriefe von der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen. Auf diese Weise muss nicht der Kunde, sondern die Bank später auftretende Anwaltskosten tragen. Einen Anwalt sollte der Kunde erst einschalten, wenn die Bank die Forderungen zurückweist.