Wenn Trickbetrüger Geld oder Wertsachen aus der Wohnung stehlen, haftet die Hausratversicherung in den meisten Fällen nicht – Trickbetrug fällt unter Diebstahl und nicht unter Raub.
Wird in eine Wohnung gewaltsam eingebrochen und Wertsachen werden entwendet, ist dies ein klarer Fall für die Hausratversicherung. Nicht so bei Trickbetrug: Hier öffnet das Opfer freiwillig die Tür, daher liegt ein Diebstahldelikt vor. Die Täter geben sich dabei als Mitarbeiter der Stadtwerke aus oder erbitten nachbarschaftliche Hilfe wie etwa um ein Glas Wasser oder ein Stück Papier. Ein Komplize durchsucht in der Zwischenzeit unbemerkt die Wohnung nach Wertsachen. Die Versicherung haftet bei Trickbetrug nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vermerkt ist.
Wie Sie sich vor Trickbetrügern schützen
Trickbetrüger suchen sich ihre Opfer sorgfältig aus. Vor allem ältere Menschen sind häufige Opfer. Wer sich sinnvoll vor Trickbetrügern schützen möchte, lässt keine Fremden in die Wohnung, ohne einen Nachbarn dazuzurufen. Größere Bargeldbeträge und wertvoller Schmuck gehören in einen abschließbaren Safe.
Wenn Mitarbeiter von den Stadtwerken klingeln, haben diese sich in der Regel vorher angekündigt. Bei unangekündigtem Besuch ist Vorsicht geboten: Lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen oder rufen Sie bei den Stadtwerken an und lassen Sie sich den Besuch der Mitarbeiter bestätigen.
Auch Handwerker stehen nicht unangekündigt vor der Tür. Lassen Sie diese nur in die Wohnung, wenn Sie sie für den betreffenden Zeitraum bestellt haben.