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Die Kfz-Versicherung – wann und wie wechseln?

 

Wer seine Kfz-Versicherung mit anderen Anbietern und Tarifen vergleicht, kann bares Geld sparen. Für den Wechsel sind jedoch Fristen einzuhalten.

Hohe Kosten für die Kfz-Versicherung müssen nicht sein. Wer seinen Anbieter und den aktuellen Tarif mit anderen Tarifen vergleicht, kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Die erste Überlegnung sollte sein, ob eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung infrage kommt.

Bei einer Teilkaskoversicherung haftet der Versicherer für Schäden am eigenen Auto, die zum Beispiel durch Wildunfälle, Unwetter, Glasbruchschäden oder Diebstahl zustande kommen. Die Vollkaskoversicherung greift auch in Fällen der selbst verschuldeten Schäden, Vandalismus und Parkschäden.

Die Haftpflicht ist für alle Autofahrer Pflicht. Sie greift bei Schäden, die der Fahrer anderen zufügt. Ein guter Anbieter versichert mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Autofahrer sollten an diesem Punkt nicht sparen.

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, tut dies am besten im November. In diesem Monat ist der Konkurrenzkampf am größten, weil die alten Verträge bis zum 30. November gekündigt werden können. Die Anbieter locken mit großzügigen Rabatten – doch ist hier Vorsicht geboten. Der höchste Rabatt in einem Tarif ist selten der günstigste Tarif für den Fahrer. Was zählt, ist der Endpreis.

Die Versicherung erfolgreich wechseln

Kfz-Versicherungen können in der Regel zum Jahresende gekündigt werden. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, muss die Versicherung bis zum 30. November gekündigt werden. Der Kunde sollte aber lesen, ob in seinem Vertrag tatsächlich das Jahresende als Termin vermerkt ist.

Die Konkurrenz ist genau zu prüfen, um den für den Fahrer günstigsten Tarif zu finden. Wichtig sind dabei nicht nur günstige Preise, sondern auch ein guter Versicherungsschutz. Manchmal bietet der bisherige Versicherer günstigere Konditionen an, wenn ihm ein Vergleich vorgelegt wird, sodass ein Wechsel nicht mehr nötig ist.

Nach Abschluss eines neuen Vertrages erhält der Kunde eine Vertragsbestätigung, die an die Zulassungsbehörde zu schicken ist. Damit ist alles unter Dach und Fach und die alte Versicherung kann gekündigt werden. Dafür ist ein formloses Schreiben ausreichend.