Krankheitskosten können in der Steuererklärung geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden – vorausgesetzt, die Krankheit ist durch den Beruf bzw. die Arbeitsbedingungen verursacht.
Krankheit als Werbungskosten? Das geht, wenn die Arbeit die Erkrankung auslöste. Schwerhörigkeit bei Bauarbeitern, Lungenfibrose durch Metallstaub am Arbeitsplatz, der Graue Star bei Wärmestrahlungsbelastung, Druckschädigung der Nerven oder berufsbedingte Kniegelenkarthrose gehören zu den anerkannten Berufskrankheiten. Die komplette Liste ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einzusehen.
Krankheitskosten als Werbungskosten absetzen
Nicht berufsbedingte Krankheitskosten gelten als außergewöhnliche Belastung und können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden – allerdings erst, wenn eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
Bei berufsbedingten Erkrankungen und damit verbundenen Krankheitskosten gelten andere Regeln. Diese Krankheitskosten gelten als Werbungskosten und sind somit vollständig steuerlich absetzbar, solange der Arbeitnehmerpauschalbetrag überschritten wird.
Zu den berufsbedingten Krankheiten gehören nicht nur die offiziell anerkannten Berufskrankheiten. Kann ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Krankheit und Arbeitsumfeld nachgewiesen werden, kann der Betroffene die Krankheitskosten als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen auch psychische Erkrankungen, die durch Vorgesetzte verursacht sind.
Bei Erkrankungen, die mit dem Arbeitsumfeld zu tun haben könnten, lohnt sich eine Prüfung, wenn die Krankheitskosten zusammen mit den anderen Werbungskosten den Pauschalbetrag überschreiten.