Als Verbraucher besteht die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts auch nach dem Stichtag 30 November bei der KfZ-Versicherung, wenn die Versicherer die Prämien für ihre Bestandskunden erhöhen.
Demnach ist eine Kündigung auch nach dem 30 November möglich, jedoch nur unter Bezugnahme auf einen eventuellen Preisanstieg.
Frist beachten und außerordentliches Kündigungsrecht nutzen
Wenn der Versicherer die Prämie erhöht hat der Verbraucher die Möglichkeit, auch nach dem Wechselstichtag 30 November, einen Monat lang zu kündigen.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und sich explizit auf die Erhöhung beziehen.
Geschieht dies nicht, kann der Versicherer die außerordentliche Kündigung ablehnen.
Viele Versicherer versenden ihre Beitragsrechnungen für das kommende Jahr erst nach oder kurz vor dem Wechselstichtag. Davon sollten sich jedoch die Verbraucher nicht abschrecken lassen.
Auch bei einer Umstufung des Fahrzeuges in eine andere Regional- oder Typenklasse und der damit verbundenen Preiserhöhung besteht das Sonderkündigungsrecht.
Ein Vergleich und ein Wechsel lohnt sich in jedem Fall
Da Neukunden bei den Versicherern gern gesehen sind ist ein Wechsel oftmals sehr lohnend.
Speziell Vielfahrer profitieren bei einem Wechsel vom hohen Sparpotenzial.
Aber auch Familien und Fahranfänger können sich auf eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro im Jahr freuen.
Normalfahrer und Rentner können durch einen Vergleich und dem anschließenden Wechsel ebenso ein paar Hundert Euro im Jahr einsparen.