Privat Krankenversicherte haben das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. So lassen sich Beiträge bei gleichen Leistungen reduzieren.
Ständige Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung belasten in vielen Fällen das Budget der Versicherten. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, können Mitglieder bei bestehenden Verträgen die Optionen ändern und durch einen Wechsel innerhalb ihrer Gesellschaft gezielt die Beiträge reduzieren. Das Leistungsniveau bleibt dabei erhalten.
Gleiche Leistung bei günstigerem Beitrag
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich immer nach dem gewählten Tarif. Je gesünder und jünger die Versicherten in einer Tarifgruppe sind, desto günstiger werden die monatlichen Beiträge. In der Regel bleiben die wesentlichen Leistungsmerkmale der Versicherung bei einem Wechsle des Tarifes gleich, in manchen Fällen kann das Leistungsniveau sogar verbessert werden. Einige Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung sind z.B. die Erhöhung des Selbstbehaltes, eine niedrigere Beitragsrückerstattung, der Wechsel in einen Standardtarif oder die Reduzierung der Leistung.
Kalkulierbare Leistungen kürzen
Experten empfehlen, vor allem Leistungen zu kürzen, bei denen die Kosten kalkulierbar sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Zuschüsse für Brillen oder Sehhilfen handeln, die die Mitglieder durchaus ohne die Versicherung bezahlen können. Einige Anbieter haben Primärarzttarife im Portfolio. Versicherte, die nicht gleich einen Facharzt aufsuchen, sondern zunächst den Hausarzt um Rat fragen, können bei ihren monatlichen Kosten ebenfalls sparen. Die Leistungen der Versicherer werden im Primärarzttarif nicht reduziert.
Gut beraten sind Sie also immer dann, von dem genannten Ausnahmefall abgesehen, wenn Sie statt eines Wechsels zu einer anderen Gesellschaft einen Tarifwechsel innerhalb Ihres bestehenden Anbieters wählen.