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Bestens versichert beim Studium

Junge Menschen verlassen bei Aufnahme eines Studiums den elterlichen Versicherungsschutz. Was ist nun zu tun? Um sich auch weiterhin auf vollen Versicherungsschutz verlassen zu können, sollten Studierende klug wählen.

Wer den Schritt aus dem elterlichen Heim in ein selbstständiges Leben und ein Studium antritt, sollte sich gut informieren, welche Versicherungen essenziell sind und welche bei gegebenen Voraussetzungen zusätzlich abgeschlossen werden sollten. Krankenversicherung und private Haftpflicht dürfen bei keinem Studium fehlen – auch wenn die Haftpflicht im Gegensatz zur Krankenversicherung vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist.

Sicher durchs Studium mit Krankenversicherung und Haftpflicht

Bis zum 25. Lebensjahr brauchen sich Studierende, die bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, keine Gedanken machen – sie bleiben über die Eltern versichert und müssen keine eigenen Beiträge zahlen. Diese Regelung gilt, solange die monatlichen Einkünfte des Studierenden nicht über 395 Euro liegen oder eine geringfügige Beschäftigung bis zu 450 Euro monatlich vorliegt.

Zuvor privat versicherte Studierende können in der PKV bleiben oder zur GKV mit privaten Zusatzversicherungen wechseln. Wer sich verbeamten lassen möchte oder voraussichtlich mehr als 53.550 Euro jährlich verdienen wird, kann einen Optionstarif wählen. Ein geringer Beitrag sichert dabei die spätere Aufnahme in die PKV – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Eine Auslandskrankenversicherung sollte zusätzlich zum Inlandskrankenschutz abgeschlossen werden.

Die private Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend anzuraten. Sie kommt für privat verursachte Schäden auf – die schnell Schadensersatz in astronomischen Höhen mit sich bringen können. Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende auch hier bei den Eltern mitversichert.

Optional: Hausrat-, Kfz- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Hausratversicherung versichert Einrichtung, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände im eigenen Haushalt gegen Umwelt- und Wasserschäden, Raub und Vandalismus. Sie lohnt sich bei einem eigenen Haushalt und höherem Inventarwert. Im WG-Zimmer sind Studierende über die Eltern mitversichert.

Die Kfz-Versicherung ist Pflicht bei jedem Studierenden mit einem eigenen Fahrzeug. Sie deckt Personen-, Sach- und Unfallschäden ab.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht verpflichtend, aber ratsam. Sie versichert im Falle der Berufsunfähigkeit, denn alle nach 1961 Geborenen haben keinen Anspruch mehr auf staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung mit gesichertem „altem“ Lebensstandard. Die Unfallversicherung reicht hier nicht aus, da 90 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle keine Unfälle sind.