Autofahrer können auch noch im Dezember ihre Kfz-Versicherung wechseln. Hat man den Kündigungstermin am 30. November 2015 verpasst, bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance. Diese außerordentliche Kündigung steht jedoch nur den Autofahrern zu, deren Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2016 die Prämie erhöht, ohne dass ein Schadensfall hierfür die Ursache ist.
Bei neuer Prämie genau hinschauen
Mit dem Erhalt der erhöhten Prämie hat der Versicherte in so einem Fall einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen. Meistens sind Beitragssteigerungen in den Rechnungen aber oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung im Schadenfreiheitsrabatt verdeckt sind. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber auch, wenn die Versicherung nur durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer geworden ist. Schauen Sie deshalb genau hin. Wichtig ist, dass man in der schriftlichen Kündigung klar Bezug auf die Beitragserhöhung nimmt, ferner kann diese nach dem 30. November abgelehnt werden. Jederzeit kündigen kann man seine Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadensfall. Die Kündigung sollte generell per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden. Kauft man sich ein neues Auto, kann dieses ebenfalls bei einem anderen Anbieter versichert werden.
Vor dem Wechsel vergleichen
Beim Wechsel des Kfz-Versicherers ist es angeraten, nicht nur auf einen günstigen Beitrag zu achten, sondern auch auf die Versicherungsleistungen. Sonderrabatte muss der neue Versicherer nicht berücksichtigen.