Die Weihnachtszeit ist nicht nur eine Zeit der Besinnlichkeit, sondern auch die Zeit für erhöhte Brandgefahr. Wenn der gemütliche Kerzenschein einen Brand auslöst, zahlt die Versicherung jedoch nicht immer.
Kerzen an Tannenbäumen und Kränzen sehen schön aus, bergen jedoch eine hohe Brandgefahr – wie sich alle Jahre wieder an den erhöhten Zahlen für Feuerschäden im Dezember zeigt. 11.000-mal brannte es im Dezember 2013 in deutschen Wohnungen – 40 Prozent häufiger als in den Frühjahrs- oder Herbstmonaten.
Die Hausrats- und Wohngebäudeversicherungen leisteten knapp 29 Millionen Euro Schadensregulierung. Dabei zahlten sie lange nicht bei allen Bränden, wenn den Bewohnern grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden konnte.
Weihnachtsbrände – die Gerichte entscheiden
Ein Mann stolpert angetrunken über seinen Teppich und wirft eine Kerze auf diesen. Um den Schadensersatz kam die Hausratsversicherung nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln in diesem Fall herum, da der Mann fahrlässig handelte.
In einem anderen Fall entzündeten spielende Kinder den Tannenbaum mit ihren Wunderkerzen – mit dem Ergebnis, dass das komplette Haus abbrannte. Grob fahrlässig hätten die Eltern nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt hier nicht gehandelt, wie die Feuerversicherung des Hausbesitzers geltend machen wollte.
Nur leichte Fahrlässigkeit und damit Befreiung vom Schadensersatz attestierte das Landgericht Nürnberg-Fürth einer Frau, die einen Wohnungsbrand durch die unbeaufsichtigten Kerzen ihres Adventskranzes verursacht hatte. Sie hatte sich ausgesperrt, als es an der Tür klingelte, während die Flammen ihr Werk vollbrachten – eine „menschliche Unzulänglichkeit“, wie das Gericht beschloss.
Ähnlich wohlwollend war das Oberlandesgericht Düsseldorf einem Paar gegenüber, das den Adventskranz unbeaufsichtigt ließ, weil es im Schlafzimmer verschwand – es billigte dem Paar „Vergesslichkeit aufgrund körperlicher Reize“ zu.
Weniger Glück hatte ein Haushalt, der im trockenen Sommer einen Adventskranz entzündete, obwohl die Kerzen gelöscht wurden. Grob fahrlässig sei dieses Verhalten, in dessen Folge sich die trockenen Zweige entzündeten.