Seit Ende letzten Jahres gelten in Deutschland die Unisextarife.
Hier haben sich nun auch die Bemessungsgrenzen, welche festlegen wer als Arbeitnehmer in die PKV wechseln kann, maßgeblich geändert.
Seit dem die Unisextarife gültig sind, erfolgt die Beitragsberechnung/Kalkulation nur noch an Hand des Eintrittsalters, der zu versichernden Leistungen und des Gesundheitszustandes.
Bevor die Unisextarife galten, wurde dazu noch das Geschlecht heran gezogen, was nun nicht mehr möglich ist, um die Prämien zu bestimmen.
Männer zahlen bis zu 40% mehr
Dadurch haben sich für Männer die Neugeschäftsbeiträge um bis zu 40 Prozent erhöht. Somit ist auch der Betragsvorteil für Menschen die zu den so genannten Besserverdienern gehören nicht mehr signifikant. Im Vergleich zu gesetzlichen Krankenversicherung ist somit meist kein höherer Unterschied mehr zu verzeichnen. Einzig jüngere Menschen haben noch in leistungsschwächeren Tarifen die Möglichkeit Einsparungen zu erzielen.
Arbeitgeberzuschüsse steigen mit an
Der Zuschuss des Arbeitgebers an den Kosten der Krankenversicherung steigt aber durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen auch mit an. Der maximale Zuschuss des Arbeitgebers steigt auf 287,44 EUR im Monat für Privatversicherte an. Ebenso wird auch mit maximal 40,36 EUR im Monat die Pflegepflichtversicherung bezuschusst.
Für private Kranken-Zusatz- und Pflegeversicherungen gibt es jedoch keine Zuschüsse.
Bemessungsgrenzen beim Einkommen
Wer in die private Krankenversicherung wechseln oder eintreten will, für den ist die Versicherungspflichtgrenze entscheidend. Hier liegt der Wert in 2013 bei 52.200 EUR im Jahr oder 4.350 EUR im Monat. Diese Einkommensgrenze gilt aber nicht für Freiberufler, Selbstständige oder Beamte, da diese Berufsgruppen ohne das Vorliegen eines Mindesteinkommens der Privaten Krankenversicherung beitreten können.