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Millionenrückzahlung an Kunden der Allianz

Wegen falsch abgerechneter Policen muss der Versicherungsgigant Allianz seine ehemaligen Kunden entschädigen. Für etwa 900.000 betroffene Verträge stellt sich der Konzern auf Zahlungen von über 100 Millionen Euro ein.

Am 08.01.2013 zog der Versicherungskonzern seine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurück. Somit wird ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2011 rechtskräftig. Der Versicherer hatte gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen falsch abgerechnet. Diese Entscheidung wollte die Allianz anfechten, jedoch hat das Oberlandesgericht die Revision zum BGH nicht zugelassen. Dagegen legte die Allianz Beschwerde ein.

Einige Klauseln in den Renten- und Lebensversicherungsverträgen wurden vom Gericht für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die im Namen von ca. 80 Kunden klagte, schätzt nun dass die Betroffenen nun mit 500 Euro Entschädigung im Durchschnitt rechnen können. Die jeweiligen Betroffenen müssen jedoch selber aktiv werden und sich ihr Geld vom Versicherer einfordern. Diese Forderungen müssen schriftlich geltend gemacht werden.

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