Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt ab 1.August diesen Jahres für unter Dreijährige.
Allerdings fehlen in Deutschland noch ca. 130.000 Kitaplätze. Sollten Eltern ab dem 1.August 2013 in diesem Jahr keinen Kitaplatz bekommen, können sie diesen einfordern.
Vor dem Verwaltungsgericht Mainz gab es im Juli 2012 dazu ein Präzedenzurteil. Hier wurden die Mehrkosten erstattet, die durch eine private Betreuungslösung wie Tagesmutter oder privater Krippenplatz entstanden sind.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft
Wenn Eltern über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang diese für die Prozesskosten aufkommt, denn es gibt hier Unterschiede.
Während einige Anbieter schon die anfallenden Kosten für Anwälte im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren übernehmen, kommen andere erst für die Kosten ab Verfahrensbeginn vor Gericht auf.
Vorher Bestätigung für Kostendeckung abwarten
Wichtig ist jedoch, dass sich Eltern im Fall einer Klage vorher eine Bestätigung über die Kostendeckung vom Versicherer besorgen, bevor ein Rechtsbeistand beauftragt wird. Weiterhin sollten sie ihren Anwalt vorher darauf hinweisen, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, denn diese übernimmt dann die Kosten die in der Vergütungsordnung festgelegt sind.
Wartefrist bei Rechtsschutzversicherung beachten
Eltern, die einen Abschluss erwägen weil sie noch nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten die übliche Wartezeit von drei Monaten beachten. Zwischen dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und dem Eintritt eines Schaden- bzw. Versicherungsfalls müssen mindestens drei Monate liegen.