Die Bundesregierung will die Versicherer von ihrer Pflicht befreien, Kunden an ihren Bewertungsreserven zu beteiligen, die auslaufende Verträge haben.
Kürzung der Auszahlung bei Vertragsende
Für den einzelnen Kunden bedeutet das, dass eine Kürzung der jeweiligen Auszahlung bei Vertragsende um bis zu 10.000 Euro droht.
Heute wird das Gesetzt im Vermittlungsausschuss verhandelt, nachdem es im Dezember im Bundesrat abgelehnt wurde. Eine Wahlkampfkonfrontation zwischen Union und SPD wird jedoch nicht angestrebt.
Niedrigzinsen verantwortlich
Auf Grund der Niedrigzinsen stiegen die Kurse für festverzinsliche Wertpapiere, die nun für die hohen Bewertungsreserven der Versicherer verantwortlich sind. Die Versicherungs-gesellschaften müssen seit 2008 ihre Kunden zu 50 Prozent daran beteiligen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat in einem Szenario errechnet, dass bei anhaltend niedrigen Zinsen, diese Reserven bis ins Jahr 2025 auf etwa 37 Milliarden Euro ansteigen. 2 Milliarden Euro mache dies allein für dieses Jahr aus, ergab eine Überschlagsrechnung der Branche. Somit würden die Sicherheitspuffer vorzeitig angegriffen, was wiederum die Garantieversprechen an die Kunden erschwert, deren Verträge länger laufen. Finanzielle Auswirkungen von bis zu 10.000 Euro Minderleistung hätte diese Neuregelung jedoch für Kunden, deren Vertrag demnächst abläuft.
Geschenk für Versicherer
Versicherer könnten nun die Ausschüttungen in die Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung fließen lassen, statt direkt den Kunden auszuzahlen, was den Spielraum für höhere Dividendenausschüttungen an die Aktionäre erhöhe.
Dennoch müssen sich die Versicherer einem neuen Test über ihre finanzielle Lage unterziehen.