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Private Krankenversicherung für Studenten

Wer Student ist kann selbst entscheiden, ob es für ihn die private oder die gesetzliche Absicherung im Krankheitsfall sein soll, denn die Vorteile liegen hier klar in den Leistungen, wobei sich die Beiträge hier kaum unterscheiden. Viele Versicherer bieten grade Studenten besonders günstige Konditionen. Sind bereits Eltern oder Elternteile privat versichert, so können sich ihre Kinder ebenso privat absichern lassen.

Familienversicherung endet

Als nicht mehr familienversichert gilt, wer während seines Studiums das 25. Lebensjahr erreicht hat. Wer jedoch als Student vor oder während des Studiums seinen Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, bei dem verlängert sich die Familienversicherung um die jeweilige Zeit, die in der Regel neun oder zehn Monate beträgt.
Wer studiert muss eine Krankenversicherung abschließen. Hierbei spielt es für den Gesetzgeber keine Rolle ob dies eine private oder gesetzliche Versicherung ist.

Spezielle Angebote für Studenten über 30

Wer als Student nun älter als 30 Jahre ist, bekommt dennoch immer ein spezielles Angebot von der privaten Krankenversicherung, denn auch für diese Gruppe fallen die Leistungen deutlich höher aus als bei der gesetzlichen Versicherung. Je nach dem, welche Leistungen gewünscht werden, variieren jedoch auch die Kosten dafür stark. Das Alter bei Eintritt spielt eine große Rolle, denn je jünger der Versicherte ist, desto geringer sind auch die tatsächlichen Kosten. Aber auch bei Studenten haben sich die Preise in diesem Jahr wieder verteuert. Wer jedoch auf besondere Leistungen verzichten kann, zahlt auch deutlich geringere Prämien.

Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung

Ist das Studium beendet, können Studenten ihre private Krankenversicherung auch wieder kündigen und zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Schließt sich dem Studium gleich die Selbstständigkeit an, empfiehlt es sich in den meisten Fällen jedoch in der PKV zu bleiben. Ebenso gilt dies auch für Beamte und Angestellte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

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