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EZB: Milliardengewinn durch Staatsanleihen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Jahr 2012 durch den Aufkauf von Staatsanleihen kriselnder EU-Staaten einen Gewinn von über einer Milliarde Euro erzielt. Diese Zahlen veröffentlichte die Zentralbank am Donnerstag in Frankfurt. Allein die Zinserträge aus griechischen Anleihen belaufen sich auf 555 Millionen Euro. Der aus Zinserträgen und Kursanstiegen erwirtschaftet Gesamtgewinn erhöhte sich im Vergleich zu 2011 von 1,89 Milliarden Euro auf 2,16 Milliarden Euro.
Der Hauptanteil der von der Notenbank gehaltenen Staatsanleihen besteht aus italienischen Papieren im Wert von rund 100 Milliarden Euro. Der zweitgrößte Depotwert sind spanische Staatsanleihen von etwa 44 Milliarden Euro. Außerdem hält die EZB unter anderem Anleihen von Griechenland (31 Milliarden Euro), Portugal (20 Milliarden Euro) und Irland (14 Milliarden Euro).

Trotz des massiven Widerstandes aus Deutschland und hier insbesondere aus den Reihen der Bundesbank, kaufte die EZB massiv Staatsanleihen von Ländern der Eurozone auf, die in finanzielle Schieflage geraten waren. Eigentlich ist dies der EZB nicht erlaubt. Die kriselnden Staaten und deren Banken hatten aufgrund der selbstverschuldeten Finanzkrise Schwierigkeiten, sich am Kapitalmarkt frisches Geld zur Refinanzierung ihrer Ausgaben zu besorgen. Die Gesamtsumme der von Notenbanken gekauften Staatsanleihen belief sich im November 2012 auf 208,5 Milliarden Euro. Davon entfallen rund acht Prozent auf die EZB, der restlichen Käufe verteilen sich auf die 17 Notenbanken der einzelnen Euro-Länder.

Wenn die EZB einen Gewinn erzielt, kann sie diesen laut ihren Statuten, an die Staaten der Eurozone weitergeben. Im Januar 2013 waren 575 Millionen Euro als Gewinnvorauszahlung aus den Gewinnen der Staatsanleihen an die nationalen Zentralbanken gezahlt worden. Da Deutschland rund 27 Prozent am EZB-Grundkapital hält, stehen Deutschland auch 27 Prozent der ausgeschütteten EZB Gewinne zu. Dieser Gewinn kann in den Bundeshaushalt fließen und kommt somit dem Steuerzahler zu Gute.

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