Vor der Bundestagswahl müssen Kunden deutscher Lebensversicherer nicht mehr mit einer Kürzung ihrer Ausschüttungen rechnen. Aus Koalitionskreisen heißt es, dass eine Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nicht mehr zustande komme.
Die Lebensversicherer und ihre Aufseher wollten erreichen, dass stille Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere wie etwa Anleihen nicht mehr komplett an ihre Kunden weiter zu reichen sind, weil die Versicherer dadurch zum vorzeitigen Verkauf renditeträchtiger Papiere gezwungen würden. Der Bundesrat hatte die Pläne von Union und FDP für ein solches Gesetz gestoppt, die zu einer Erleichterung für die Versicherungsgesellschaften geführt hätten.
Verbraucherschützer kritisierten das Vorhaben scharf und liefen dagegen Sturm. Aus den Reihen der Versicherungswirtschaft hieß es, dass die Politik dieses unpopuläre Thema vor der Bundestagswahl gescheut habe.
Branchenweit werden die stillen Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere auf mehr als 70 Milliarden Euro geschätzt.
Die Regelung zu den Bewertungsreserven war ein Anhang zu dem so genannten Sepa-Begleitgesetz. Darin soll auch das Urteil vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Angleichung von Versicherungs-Tarifen für Männer und Frauen (“Unisex“) umgesetzt werden. Dieses ist seit 21. Dezember 2012 in Kraft.