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Millionen von Gaskunden können auf Erstattung hoffen

Gaskunden von RWE haben hohe Chancen auf Rückzahlungen. Grund hierfür sind problematische Klauseln in ihren Verträgen. Auch der EON-Konzern hat ähnlichen Ärger. Während jedoch RWE schon mit dem Schlimmsten rechnet, will EON hingegen noch kämpfen.
Vor dem Oberlandesgericht Hamburg siegte Ende Januar eine Gruppe von 53 „Gasrebellen“ die EON verklagten. Das Gaspreis-Urteil räumt den Kunden einen Anspruch auf Rückzahlung ein. Durch diesen Schuldspruch wurden laut der Verbraucherzentrale Hamburg sämtliche Preisänderungen des Energiekonzerns der letzten sieben Jahre unwirksam.

RWE bereitet sich auf Rückzahlung vor

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen hatten Verbraucherschützer den RWE-Konzern verklagt. Auch hier ging es um Klauseln in den Vertragen, die den Lieferanten erlauben, unter bestimmten Umständen einseitig die Preise zu erhöhen. Diese Woche urteilt der Europäische Gerichtshof in dem Rechtsstreit. In dieser Woche kam es nun zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Wie zu vernehmen war haben Kunden nun gute Chancen auf Rückzahlungen.
Verbraucher hätten bei den zum Teil massiven Preiserhöhungen in der Vergangenheit mit so genannten Sonderkundenverträgen keine transparente Möglichkeit gehabt zu kündigen oder mit einem Wechsel zu anderen Lieferanten zu reagieren.
Rechtsexperten aber auch RWE selbst gehen nun davon aus, dass sich die Richter der Auffassung der Generalanwältin anschließen werden.

Unser Tipp bei Preiserhöhung

Sollte der Versorger die Preise erhöhen, steht hier das Sonderkündigungsrecht zur Verfügung. Die Kündigung muss dann innerhalb von 14 Tagen vorliegen. Das übernimmt auch gern der neue Anbieter/Lieferant aber es ist angeraten, diesen Vorgang selbst in die Hand zu nehmen.

Ehe jedoch der Wechsel vollzogen wird, raten wir zu einem umfassenden Vergleich der einzelnen Anbieter und Tarife über einen entsprechenden Gastarifrechner im Internet.

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