Um den Beitrag bei der Kfz-Versicherung gering zu halten, schränken viele Autofahrer den Kreis der Fahrer ein. Die Police greift aber auch, wenn ein Fahrer denn Unfall verursacht, der nicht eingetragen ist.
Baut ein nicht in der Versicherungspolice eingetragener Fahrer mit dem versicherten Wagen einen Unfall, bleiben sowohl Haftpflicht- als auch Kaskoschutz trotzdem bestehen. „Schäden werden voll bezahlt“, sagte Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Allerdings muss der Versicherungsnehmer mit einer rückwirkenden Beitragserhöhung oder unter Umständen sogar einer Vertragsstrafe rechnen. Diese Einzelheiten seien in den jeweiligen Versicherungsverträgen geregelt. „Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Erweiterung des Fahrerkreises der Versicherung mitzuteilen“, betonte die GDV-Sprecherin.