Seit der letzten Flutkatastrophe haben Elementarschaden-Versicherungen Konjunktur. Diese Versicherung soll Haus und Heim vor Schäden durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Überschwemmung schützen. Dennoch gilt nicht für jedes Haus die gleiche Prämie.
Eine Wohngebäude-Versicherung tritt beispielsweise ein, wenn Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel sowie Leitungswasser verursacht werden. Eine Elementarschaden-Versicherung hingegen schützt vor Schäden durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Überschwemmung. Die meisten Versicherungsbedingungen verstehen unter Überschwemmung nicht nur das Übertreten eines Flusses, sondern auch Wasseransammlungen durch Starkregen. Sogar der Rückstau aus der aus der Kanalisation ist bei manchen Gesellschaften mitversichert. Wenn z.B. der Keller nach starkem Regen voll läuft, haben Hausbesitzer Pech. Dieser Schaden wird nicht reguliert, auch wenn man eine Elementarschadenversicherung hat.
Versicherung gegen Elementarschäden weit verbreitet
Die Versicherung gegen Elementarschäden hat sich in den letzten Jahren stärker verbreitet. Mittlerweile sind 32 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen Naturgefahren versichert. Im Jahr 2002 waren es nur 19 Prozent, so der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Es lässt sich jedoch nicht jedes Haus gegen Elementarschäden versichern. Bei vielen Versicherungsgesellschaften haben Hausbesitzer, die in den vergangenen fünf bis zehn Jahren einen Schaden hatten, keine Chance diese Zusatzversicherung zu erhalten.
Hohes Risiko – hohe Prämie
Laut GDV sind grade einmal rund ein Prozent der in Deutschland stehenden Gebäude nicht gegen Hochwasserschäden versicherbar. Die Prämien steigen an, wenn das Risiko der Überschwemmung des Grundes, höher wird. Für etwa 90 Prozent der Gebäude kostet eine Elementarschutzversicherung weniger als 100 Euro im Jahr. Im Schadenfall müssen ca. 10 Prozent des Schadens vom Kunden selbst getragen werden.
Bei der Suche einer optimalen Versicherung gegen Elementarschäden sollte man sich zunächst an den Anbieter der Wohngebäudeversicherung zu wenden.