Mehr als zehn Lebensversicherungsgesellschaften haben bei der Bafin eine Ausnahmeregelung beantragt, weil sie Probleme haben die vorgeschriebenen Zinsreserven aufzubauen.
Der Verband der Versicherungswirtschaft erklärte, dass der zeitweise Verzicht auf die Aufstockung der Finanzreserven aus laufenden Erträgen, keine negativen Folgen für die Kunden hat. Für die Versicherten bedeutet dies jedoch, dass diese im Zweifel weniger Geld ausbezahlt bekommen. Verbraucher können sich dagegen kaum wehren.
Niedrigzinsphase ist schlecht für Sparer
Grund für den Anlass sind die derzeit tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten. Diese niedrigen Zinsen erschweren es den Versicherern zusätzlich, die Garantiezinsen von 3,5 zu erwirtschaften. Bei einem Vertragsabschluss in den 90`er Jahren wurden dies den Kunden zugesichert.
Geld verliert der Sparer zwar nicht direkt und die anteiligen Gewinne werden nur zu einem späteren Zeitpunkt gutgeschrieben.
Zwar gibt es eine Verordnung darüber, wie Unternehmen ihre Kunden am Gewinn beteiligen müssen, doch diese kann auch geändert werden und der Kunde hat dies zu akzeptieren.
Eine Gewinnbeteiligung ist nämlich nicht Bestandteil der Verträge.
Die Mindestzuführungsverordnung erlaubt es nach Bafin-Angaben ausdrücklich, die seit längerem geforderte Zinszusatzreserve vorübergehend nicht aufzustocken.