Auch im nächsten Jahr müssen privat Krankenversicherte mit steigenden Beiträgen rechnen. Der Hauptgrund für die steigenden Kosten sind die niedrigen Zinsen. “Was am Kapitalmarkt nicht zu erwirtschaften ist, muss laut gesetzlichen Vorschriften durch eine Erhöhung der Vorsorge ausgeglichen werden”, sagt Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherungen.
Was tun, wenn der Tarif steigt?
Eine Möglichkeit ist die die Kündigung des Vertrages. Im Falle einer Beitragserhöhung kann der Vertrag sogar innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Beitragsanpassung gekündigt werden. Eine Kündigung ist jedoch selbst im Falle einer Beitragserhöhung, die schlechteste Lösung für die Betroffenen. Der Grund ist die Altersrückstellung. Diese Rückstellungen werden in den ersten Vertragsjahren gebildet, um höhere Krankheitskosten im Alter auszugleichen. Beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft verliert der Versicherte die für den alten Tarif bereits angesammelte Alterungsrückstellung komplett. Diese Regelung gilt für Verträge, die vor dem 1.1.2009 geschlossen wurden. Bei Verträgen nach diesem Datum hat der Versicherte die Möglichkeit, einen Teil des Ersparten mit in den neuen Vertrag nehmen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Tarifwechsel. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft, in einen anderen Tarif, mit sogenannten gleichartigen Versicherungsschutz verlangen. Möchte man einen Wechsel vornehmen, teilt man seinem Versicherer einfach mit, dass er möglichst viele Alternativen zusammenstellen und anbieten soll. Hier ist es sogar möglich, dass man auch auf Tarife stoßen kann, die trotz des gleichen Leistungsanspruchs günstiger sind als der eigene Tarif. Das liegt mitunter daran, dass die Versicherungsgesellschaft höhere Erträge bei den angelegten Rücklagen erzielen konnte und so entsprechend weniger Beiträge eingezahlt werden müssen. Ebenso ist auch eine höhere Selbstbeteiligung möglich, um die monatlichen Kosten zu senken.