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Diebstahl ist nicht immer versichert

Die Hausratversicherung greift nicht nur in der Wohnung, sondern auch bei Inventar in Garagen, Kellerräumen und Terrassen. Sollte es beispielsweise zu Wasserschaden in den eigenen Kellerräumen kommen, sind ihr Hab und Gut auch dort mitversichert und sie bekommen eine entsprechende Entschädigung. Denn hier greift die Hausratversicherung nicht nur bei Schäden in den Wohnräumen. Auch Eigentum auf Balkonen oder Terrassen sind in der Hausratversicherung inkludiert. Sollte jedoch Inventar von der Terrasse entwendet werden, ist dies nicht mitversichert. Rechtlich gesehen handelt es sich beim Diebstahl von Terrassen nicht um Einbruchdiebstahl. Dies gilt auch für Kellerräume, die nicht abgeschlossen sind. Denn in der Hausratversicherung sind nur Einbruchdiebstahl versichert.