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Energiesparvorgaben für öffentliche Gebäude und Privatpersonen beschlossen

Kurz bevor es in den Herbst geht, hat die Bundesregierung im September verschiedene Maßnahmen getroffen, welche zum Ziel hat Energie in öffentlichem und privatem Umfeld einzusparen. Die Maßnahmen sind dabei weitreichend. So dürfen öffentliche Räume maximal auf 19 Grad geheizt werden, wenn darin Leute überwiegend sitzen und leichte Arbeiten ausführen. Eine Ausnahme greift nur bei Pflege – oder klinischen Einrichtungen, sowie andere soziale Einrichtungen – diese sind von den Regelungen nicht betroffen. Ebenso sollen sämtliche Beleuchtungen, welche nur für den repräsentativen Zweck sind, wie zum Beispiel Schaufensterbeleuchtungen, ausgestellt werden. Im privaten Bereich gibt es auch Reglungen, welche ab diesen Monat greifen. So gibt es einige Mietverträge, welche eine Mindesttemperatur vorsehen. Diese Regelungen werden vorübergehend ausgesetzt. Ebenso dürfen private Pools (egal ob innen oder außen) nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Diese Maßnahmen sollen erstmal nur für sechs Monate Gültigkeit behalten.

Weitere Maßnahmen auch für den privaten Bereich sind zu erwarten und einige bereits in Vorbereitung, welche nur noch beschlossen werden müssen. So soll eine jährliche Prüfung von Gasheizungen Pflicht werden. Ziel soll es sein 20 Prozent der Energie zu sparen durch diese Regelungen.