Die Preisspirale dreht sich immer weiter, nun heben auch zahlreiche Stadtwerke die Preise für das kommende Jahr an. Die steigenden Energiekosten werden für Privathaushalte wie auch Firmen zur stetig zunehmenden Mehrbelastung. In vielen Fällen ist eine Verdopplung der Strompreise zum 01. Januar fällig. Wenn Sie davon betroffen sind, erhalten Sie – oder haben bereits von den Stadtwerken ein Brief erhalten. Es ist keine Seltenheit, dass die Preise 57 Cent oder sogar 63 Cent je Kilowattstunde steigen. Davor lagen die Preise in den Tarifen bei um die 30 – 40 Cent je Kilowatt.
Für einen Musterhaushalt mit zwei Personen und einem Verbrauch von 2500 Kilowattstunden jährlich würde das bedeuten, dass 1.676 €/Jahr fällig werden an Stromkosten. Bisher waren es 753 €/Jahr.
Sie sollten sich unbedingt den Brief der Preissteigerung genau durchlesen. Hat der Stromanbieter auch die Abschlagszahlung den erhöhten Strompreisen angepasst? Wenn nicht, droht hier eine große Nachzahlung bei der Jahresabrechnung 2023. Daher ist es ratsam, dass auch die Abschlagszahlung angepasst ist. Hier gibt es aber eine Besonderheit, auf die Sie achten sollten! Wenn der Stromanbieter neben der Preisanpassung auch den Abschlag so erhöht hat, dass sich daraus eine zusätzliche Preiserhöhung ergibt, könnte es eine möglicherweise unwirksame Erhöhung sein. Sie sollten außerdem immer Ihren Tarif prüfen und mit anderen Stromanbietern vergleichen. Hier ist das meiste Potenzial zum Sparen.