Es ist mal wieder soweit: Die Wechselsaison bei der KFZ-Versicherung hat begonnen und die Anbieter buhlen mit neuen Tarifen um die Gunst des Kunden. Diese können dabei viel Geld sparen und vor allem Familien profitieren von Sonderrabatten.
Die Laufzeit einer KFZ-Versicherung beträgt in der Regel ein Jahr und die meisten Verträge enden am 31. Dezember. Die Kündigungsfristen sind in Normalfall auf einen Monat begrenzt. Für den Kunden bedeutet das, er kann bis zum Stichtag 30.11. seine KFZ Versicherung kündigen.
Vergleich spart bis zu 800 Euro
Um sicher zu gehen, ob der derzeitige Tarif wirklich der günstigste ist, kann der Verbraucher im Internet einen Vergleich der KFZ-Versicherung machen. Dazu sind Informationen wie Schlüssel- und Herstellernummer erforderlich, die dem Fahrzeugschein zu entnehmen sind. Wer einen günstigeren Tarif findet, sollte diesen abschließen und erst dann den alten Vertrag kündigen. Ein Vergleich der KFZ-Versicherung kann dabei eine Ersparnis von bis zu 800 Euro im Jahr zur Folge haben.
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Für Familien gibt es Sonderrabatte
Insbesondere Familien können vom Konkurrenzkampf der Versicherungsanbieter bei der KFZ-Versicherung profitieren. Besitzt die Familie beispielsweise einen Zweitwagen, bieten viele Versicherungsgesellschaften Familienrabatte bei den Tarifen der KFZ-Versicherung an. In der Regel gilt: Je mehr Fahrzeuge, desto mehr Preisnachlass wird gewährt. Offeriert die Versicherung nicht von vornherein einen Familienrabatt, lohnt sich eine entsprechende Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft. Viele gewähren daraufhin einen Preisnachlass für Familien.
Vertragsdetails im Auge behalten
Wichtig ist auch, dass der Verbraucher nicht am falschen Ende spart. Im Schadensfall können bestimmte Versicherungsbedingungen teurer werden als das, was man an Versicherungsprämie eingespart hat. In vielen Policen wird beispielsweise eine Werkstattbindung verlangt, wobei diese nicht gerade die günstigste sein kann. Weiterhin sollte die Schadensregulierung bei grober Unachtsamkeit eindeutig geregelt sein. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn der Fahrer den Unfall aus grober Unachtsamkeit selbst verursacht hat. Zudem sollte die sogenannte Mallorca-Police mindestens drei Monate nach Abschluss der Versicherung gültig sein.