Alle Autofahrer die den Kündigungstermin ihrer KfZ-Versicherung zum 30.11. verpasst haben, können mit unter vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Jedem Fahrzeughalter steht das Recht der außerordentlichen Kündigung zu, wenn dessen KfZ-Versicherer die Prämien zum 01.01.2013 erhöht, ohne dass ein Schadensfall dafür die Ursache war.
Recht auf Sonderkündigung
Wer von seinem Versicherer eine Beitragserhöhung erhält, hat dann als Versicherter einen weiteren Monat Zeit, um sich einen preiswerteren Anbieter zu suchen. Die Beitrags-steigerungen sind in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden, teilt der ADAC mit. Ein Sonderkündigungsrecht besteht ebenso, wenn die Versicherung „nur“ durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wurde.
Der Automobilclub rät daher genau hinzusehen.
Nicht nur auf den günstigen Beitrag achten
Bei einem Wechsel des Versicherers sollte man nicht nur auf den günstigen Beitrag achten, sondern auch die Leistungen des jeweiligen Versicherers vergleichen. Sonderrabatte muss der neue Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende.
Bei Verträgen, bei denen das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember endet, verschiebt sich die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts zu einem anderen Termin.