In der privaten Krankenversicherung steigt die Einkommensgrenze im nächsten Jahr deutlich an. Für Angestellte bedeutet das, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) schwieriger wird. Wenn man bereits privat versichert ist und durch diese Erhöhung unter den neuen Wert rutscht, muss man wieder versicherungspflichtig in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Überraschend kommt der Anstieg der Einkommensgrenze in der privaten Krankenversicherung nicht, da dieser Wert, auch als Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet, regelmäßig an die Lohnentwicklung in Deutschland angepasst wird.
Regelung gilt nur für Angestellte
Um 1.350 Euro wird die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung in 2016 ansteigen. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt daher statt 54.900 Euro nun 56.250 Euro brutto p.a. Will man als Arbeitnehmer in die PKV wechseln, muss man erst prüfen, ob das Jahreseinkommen auch die Einkommensgrenze übersteigt. Für Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten besteht weiterhin die Möglichkeit, sich unabhängig vom Einkommen privat zu versichern. Für diese Stände hat die neue Einkommensgrenze 2016 keinerlei Folgen. Alle Arbeitnehmer, die privat versichert sind, müssen nun dringend überprüfen, ob das Einkommen im nächsten Jahr weiterhin über der Einkommensgrenze liegt.