Die meisten Verträge für Immobilienkredite enthalten eine Widerrufsbelehrung, die den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht standhält. Betroffene konnten sie auch Jahre später noch widerrufen. Das ändert sich nun und die Kündigung ist hier die Alternative. Sehr viele Immobilienbesitzer können nach einem BGH-Urteil Ihre Darlehensverträge widerrufen, da diese eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Vorher sollte man sich jedoch bereits einen Anschlusskredit gesichert haben. Laut mehreren Berichten nehmen wohl einige Banken Kunden, die zuvor bei einem anderen Institut außerordentlich kündigten, nicht an.
Alte Verträge lieber kündigen statt widerrufen
Daher könnte es für Immobilienbesitzer im Einzelfall besser sein, einen alten Darlehensvertrag zu kündigen, statt ihn zu widerrufen. „Das gilt besonders für Verträge, die bereits knapp zehn Jahre oder länger laufen“, so Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. So könnte man von der gesetzlichen Kündigungsfrist für Immobilien-Darlehen profitieren. Der Grund hierfür ist, dass nach Ablauf von zehn Jahren, Kreditnehmer den Vertrag kündigen können und hierbei die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen müssen.
Zu besseren Zinsangeboten wechseln
Wenn man seinen Vertrag wechseln möchte, kann man momentan unter anderem von den sehr günstigen Zinsen profitieren. Selbst betroffenen Kreditnehmer, die einen Kredit mit einer fehlerhaften Belehrung abgeschlossen haben, ist die Kündigung unter Umständen eine interessante Alternative. „Entscheidend ist dabei nicht, wann der Vertrag unterschrieben wurde“, erklärt Krolzik. Die gesetzliche Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bank das Darlehen komplett ausgezahlt hat. Bauherren müssen sich jedoch gedulden, denn erst wenn die letzte Teilzahlung an den Bauträger geleistet wurde, beginnt die Frist.
Letzte Chance ist der 21. Juni 2016
Der Bundestag hat neulich entschieden, dass Kreditnehmer, die von 2002 bis 2010 einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, diesen nur noch wenige Monate widerrufen können. Viele dieser Verträge enthalten jedoch eine Widerrufsbelehrung, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhält. Für die Verbraucherschützer bedeutet diese Entscheidung für Kreditnehmer, dass diese wahrscheinlich nur noch bis zum 21. Juni 2016 ihre Altverträge widerrufen können. Die Grundlage hierfür ist die europäische Wohnimmobilienkredit-Richtlinie, die bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dieses Gesetz kann sich auch auf laufende Baudarlehen auswirken. Wir raten daher allen Betroffenen, sich schnell beraten zu lassen, um einfach eine Anschlussfinanzierung zu finden.