Beim Widerruf eines Darlehensvertrags (sogenannter Widerrufsjoker) übernimmt in den meisten Fällen eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Hierbei werden im Fall einer Klage die Kosten des eigenen Anwalts, die Gerichtskosten und auch die Kosten der Gegenseite übernommen.
Diese Kosten tun den Rechtsschutzversicherungen natürlich weh und sollen deshalb möglichst vermieden werden. Die Streitwerte sind beim Widerrufsjoker oft recht hoch und so greifen die Versicherungen manchmal auch zu fragwürdigen Methoden. Oft ist zu hören, dass Versicherte mit ihrer Rechtsschutzversicherung gesprochen haben und ihnen hier erklärt wurde, dass der Kredit-Widerruf nicht abgedeckt sei.
Kostenübernahme in den meisten Fällen
Nach genauerer Betrachtung der Sachlage, stellt sich jedoch heraus, dass die Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen sehr wohl für die Kosten aufkommen muss. Deshalb ist es für alle die den Widerrufsjoker ziehen wollen, zu empfehlen: Die Verhandlungen mit der Rechtsschutzversicherung sollte besser ein Anwalt führen. Die sogenannte Einholung der Deckungszusage durch Anwälte ist meist ein kostenloser Service. Rechtsanwälte haben darin Routine und lassen sich von den Rechtsschutzversicherungen nicht so schnell abwimmeln. Oft ist dies mit langwierigen Diskussionen und in Ausnahmefällen sogar mit Klagen gegen den Rechtsschutzversicherer verbunden. Dieser Weg ist aber lohnenswert und meist wird erwirkt, dass die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn dies in den Geschäftsbedingungen vereinbart ist.
Ebenso ist es völlig unerheblich, ob die Rechtsschutzversicherung bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Baufinanzierung bestand. Man kann sogar heute eine Rechtsschutzversicherung abschließen und dann im Anschluss den Widerruf erklären.
Üben Sie ihr Recht aus
Bestehen Sie also auf ihr Recht bei ihrer Rechtsschutzversicherung wenn es um die Kostenübernahme beim Widerrufsjoker geht. Die Versicherungen müssen zahlen, auch wenn viele von ihnen das erst einmal nicht zugeben wollen. Üben Sie ihr gutes Recht aus. Der erste Schritt zum Widerrufsjoker ist die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Anwalt. Durch diese Prüfung erfahren Sie nicht nur, ob der Darlehensvertrag eventuell fehlerhaft ist. Vielmehr werden auch die sinnvollsten nächsten Schritte erörtert und ob die Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommen muss.
Dennoch besteht Eile, denn für Verträge, die bis Juni 2010 abgeschlossen wurden, gilt: Der Widerruf ist hier nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Wenn man bis dahin sein Recht auf den Widerrufsjoker nicht genutzt hat, verfällt es anschließend für immer.